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Die Perle Bernerhöhe
Die Perle Bernerhöhe versteht sich als Internet-Plattform, die will die Schönheit der Region Bernerhöhe und ihrer Umgebung aufzeigen. Die Bernerhöhe liegt mitten in einer intakten Landschaft zwischen Lauerzersee und Zugersee, der Rigi und dem Rossberg. Dieser Rossberg war es, der das Idyll, die Perle geformt hatte - eigentlich mit einer Tragödie. Am 2. September 1806 ereignete sich der Bergsturz, die bisher grösste Naturkatastrophe der Schweiz.
Der Goldauer Erwin Hammer schützt seit Jahren diese pure Naturlandschaft. «Mein Ziel ist die Rückzonung von der Materialgewinnungs- und Ablagerungs- in die Landwirtschaftszone», sagt er.
Auf derBernerhöhe ist in der letzten Zeit einiges in Bewegung geraten. Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat die Beschwerde von Erwin Hammer gutgeheissen. So bleiben die Spuren, sowie die Brandung vom Rossberg für unsere Nachfahren erhalten. Die neu erstellten Unkenteiche, die Fische, die Frösche und auch die Touristen von nah und fern sowie die einheimische Bevölkerung freuen sich.
Ja, die Natur bleibt Siegerin.
Erwin Hammer freut sich, am slowUp dem 12.Juni 2016 alle interessierten Personen auf derBernerhöhe über seine weiteren Ziele zu informieren und mit allen die schöne Natur der Perle Bernerhöhe zu geniessen!
Schülerzeitung MPSO Times
April 2016
Illegale Bauarbeiten im Bergsturzgebiet von Goldau
Stören Bagger hier die Totenruhe?
GOLDAU SZ - Der Bergsturz von Goldau forderte 457 Menschenleben. Noch heute zeugen riesige Felsblöcke vom Unglück. An diesen machten sich Bauarbeiter jetzt illegal zu schaffen.
Erwin Hammer (64) wuchs auf einem Bauernhof auf, fühlt sich wohl in der Natur. Besonders im Bergsturzgebiet von Arth-Goldau SZ, neben dem er wohnt. «Die grossen Felsen geben mir Energie und Kraft», sagt der Schlosser. «Sie haben eine grosse historische Bedeutung.»
Markant ragen die Brocken aus dem Boden. Sie sind stille Zeugen einer der schwersten Naturkatastrophen in der Schweizer Geschichte. Am 2. September 1806 lösten sich am Rossberg 40 Millionen Kubikmeter Gestein. Diese donnerten talwärts, zerstörten mehrere Dörfer, nahmen 457 Menschen das Leben.
Jedes Jahr halten die Goldauer eine Gedenkfeier ab, legen einen Kranz nieder. Als sich die Tragödie zum 200. Mal jährte, enthüllte Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz (67) ein Denkmal für die Verstorbenen. «Diese Geotopen sind wie Grabsteine», sagt Hammer. Das Gebiet sei an sich ein einziger grosser Friedhof. «Aber einigen Unternehmern ist das egal, solange sie nur ihre Gewerbefläche vergrössern können.» Unterstützt vom Schweizer Heimatschutz
Vor drei Jahren war auf dem Areal eine Deponie für Bauschutt geplant. Hammer konnte diese verhindern, indem er mit dem Bundesamt für Umwelt bis vor Verwaltungsgericht klagte.
Der Schweizer Heimatschutz erstellte damals ein Gutachten und hielt fest, die Felsblöcke seien «ungeschmälert» zu erhalten. «Sie sind Zeugen der maximalen Ausdehnung des Bergsturzgebietes, sodass ihnen eine grosse Bedeutung für die Ablesbarkeit des prägenden Ereignisses zukommt.» Das Gebiet ist zudem im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung eingetragen.
Dennoch will ein Transportunternehmen jetzt eine Halle für Verkehrsbusse errichten. Der Schweizer Heimatschutz legte dagegen Beschwerde beim Regierungsrat ein. Diese ist noch immer hängig. Doch das war den Bauarbeitern offenbar egal. Vor zehn Tagen fuhren sie mit den Baggern auf, machten sich an die Arbeit.
«Sie trugen den Boden ab und legten einen grossen Felsen frei, um ihn später offenbar zu sprengen», sagt Walter Eigel (72), Präsident des Heimatschutzes Schwyz. Er spricht von einer Nacht- und Nebelaktion – die Bauunternehmer hätten mit Sicherheit gewusst, dass eine Beschwerde hängig ist. «Sie wollten dieser zuvorkommen und uns vor vollendete Tatsachen stellen. Man hat wohl gehofft, dass die Arbeiten keinem auffallen.»
Doch Nachbar Erwin Hammer hatte an jenem Tag frei. Er war auf dem Weg zur Post, als er das tüchtige Treiben im geschützten Gebiet entdeckte. «Ich war schockiert, rief umgehend das Bauamt der Gemeinde an.» Die erwirkte noch am gleichen Tag einen sofortigen Baustopp, drohte den Verantwortlichen mit Busse oder Haft. Diese hielten sich an die Weisung, die Maschinen blieben seither abgeschaltet. Warum aber legten die Bagger los, obwohl eine Beschwerde hängig ist? Weder die Transportfirma noch deren Anwalt waren für eine Stellungnahme erreichbar.
Erwin Hammer ist froh, hat die Gemeinde so schnell reagiert. «Trotzdem ist der Schaden schon jetzt gross», sagt er. Die Oberfläche ist abgetragen, ein riesiger Felsbrocken steht freigelegt und «nackt» in der Gegend. «Bis alles wieder so verwachsen ist wie früher, dauert es Jahre.»
Als der Berg ins Tal donnerte
Der 2. September 1806 war ein «trauriger, jammervoller Tag», berichtete die «NZZ» damals. Am Abend lösten sich 40 Millionen Kubikmeter Nagelfuh-Gestein, stürzten ins Tal. Sie verteilten sich auf einer Fläche von 6 km², verschütteten die Dörfer Goldau, Röthen und Teile von Buosingen und Lauerz. 457 Menschen starben – die schwerste Naturkatastrophe in der Schweiz neben dem Erdbeben von Basel. Über 100 Häuser sowie 220 Ställe und Scheunen wurden zerstört. Die erste nationale Spendensammlung half später, die Region wieder aufzubauen.
Roland Gamp
SonntagsBlick, 02.05.2016
Neues Urteil stellt Zonenplan infrage
In dieser Landschaft auf der Bernerhöchi ist laut Zonenplan eine Aushubdeponie möglich. Gewichtige Interessen des Bundes sprechen aber dagegen. (Bild Andreas Seeholzer)
ARTH ⋅ Im Fall «Zonenplan Bernerhöchi» steht die Frage im Raum, ob das Planwerk überhaupt gültig ist.
Andreas Seeholzer
Die Zonenplanrevision Bernerhöchi, die die Gemeinde Arth 2008 an der Urne verabschiedet hat, weist gravierende Mängel auf. Wie der «Bote» diese Woche enthüllte, hat der Kanton Schwyz bei der Einzonung seine Aufsichtsaufgaben vernachlässigt. Wie einem gestern zur Verfügung gestellten Entscheid der Schwyzer Regierung vom 23. Februar zu entnehmen ist, undefinedweitet sich die Fragestellung nun aus. Denn die rechtlichen Grundsätze des Bundes werden von der Zonenplanrevision derart verletzt, dass sie allenfalls überarbeitet werden muss. In Zusammenhang mit der Schaffung einer Baudeponie stellen sich Fragen zur Waldfeststellung, und die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission hält fest, dass die Landschaft als Relief und Zeuge des Bergsturzes sowie die Biotope und Geotope ungeschmälert geschützt werden müssen. Der Goldauer Erwin Hammer kämpft seit Jahren für den Erhalt dieser Landschaft. «Mein Ziel ist die Rückzonung von der Materialgewinnungs- und Ablagerungs- in die Landwirtschaftszone», sagt er.
Erwin Hammer wehrt sich seit Jahren gegen eine Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial auf der Bernerhöchi. Im Bild zu sehen ist das Gebiet der geplanten Deponie, ihre Höhe ist am Baugespann rechts im Bild ersichtlich. (Bild Andreas Seeholzer)
Eine geplante Deponie darf nicht gebaut werden. Allenfalls in abgespeckter Form, schreibt die Regierung und weist eine Beschwerde ab.
Der Fall reicht ins Jahr 2008 zurück: In der Zonenplanrevision von 2008 wurde auf der Bernerhöchi eine Materialgewinnungs- und Ablagerungszone geschaffen. Ebenfalls 2008 reichte die Schelbert AG, Tiefbau und Strassenbau, ein Baugesuch für eine Bewilligung zur Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial ein. Erwin Hammer reichte Beschwerde ein.
Seit 2008 beschäftigt nun die Frage, ob auf der Bernerhöchi eine Deponie realisiert werden darf, Rechtsvertreter und Richter. In einem ersten Anlauf ging der Fall über alle Instanzen bis ans Verwaltungsgericht. Damals kamen alle Vorinstanzen zum Schluss, dass eine Baubewilligung erteilt werden könne. Nicht so das Verwaltungsgericht. Dieses hiess 2012 eine Beschwerde des Bundesamts für Umwelt (Bafu) und Erwin Hammers gut: Die Baubewilligung für die Deponie wurde aufgehoben.
In der Folge stellte die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) 2014 fest, dass eine Baubewilligung für eine Deponie nicht erteilt werden könne. Im selben Jahr entschied das Amt für Raumentwicklung, dass eine kantonale Baubewilligung verweigert werde. In der Folge lehnte auch die Gemeinde das Bauvorhaben ab. Die Firma Schelbert zog den Fall an die Schwyzer Regierung. Mit Schreiben vom 23. Februar weist die Schwyzer Regierung die Beschwerde nun ebenfalls ab. Konkret: Die Deponie kann in der geplanten Form nicht realisiert werden.
Weiterzug wird geprüft
Wie gestern Georges Schelbert jun. auf Anfrage sagte, wird der Entscheid nun analysiert und ein Weiterzug ans Verwaltungsgericht geprüft.
Erwin Hammer zeigte sich über den Entscheid erfreut. «Es geht mir nur um die Natur», sagte er auf Anfrage, und nicht darum, Unternehmer oder Behörden zu bekriegen.
Der Entscheid der Schwyzer Regierung ist denn in gewisser Hinsicht auch sehr ausgeglichen. So wird eine Deponie nicht grundsätzlich abgelehnt, sicher aber sei sie in der nun geplanten Grösse nicht realisierbar. Gemäss dem Rodungsgesuch beträgt die zu rodende Fläche 4100 Kubikmeter. Diese Fläche müsste bei einer erneuten Eingabe eines Rodungsgesuchs laut Schwyzer Regierung deutlich verringert werden. Interessant ist dabei, dass bereits in der Nutzungsplanung nicht geprüft wurde, ob es sich bei den betroffenen Bäumen um Wald handelt oder nicht.
Eine grundsätzliche Frage
Im aktuellen Entscheid der Schwyzer Regierung wird auch Bezug auf einen Entscheid der Regierung im Jahr 2014 genommen. Damals habe der Regierungsrat ausgeführt, dass «allenfalls die Genehmigung der Zone für Materialgewinnung widderrufen werden muss, falls die Rodungsbewilligung nicht erteilt werden kann». Wie man nun weiss, ist die Rodungsbewilligung für 4100 Kubikmeter Fläche durch die Gemeinde nicht erteilt worden. Ob allenfalls eine geringere Rodung bewilligt werden kann, ist zurzeit offen. Und damit verknüpft auch die Frage, ob die Nutzungsplanung überhaupt gültig ist.
Bote der Urschweiz, 19. März 2016
Kanton lehnt Bewilligung ab
Es bleibt dabei: Die geplane Deponie kann im Gebiet Buosigen nicht realisiert werden. Bild Erhard GickKANTON ⋅ Neue Runde im Streit um eine künftige Inertdeponie auf der Bernerhöhe: Der Kanton verweigert die Bewilligung, die Schelbert AG kündigt Beschwerde an.
Jürg Auf der Maur
Seit Jahren wird um die Einrichtung einer Intertstoffdeponie auf der Goldauer Bernerhöhe gekämpft. Die Schelbert AG, Muotathal, will eine solche einrichten, muss nun aber einen weiteren Rückschlag entgegennehmen. Der Kanton verweigert die Bewilligung.
Mehrfach schützenswert
Die zuständigen Ämter folgen in ihrer Argumentation weitgehend der Linie, die im vergangenen Jahr ein Gutachten der Eidgenössischen Heimatschutzkommission zeichnete. Letztlich geht es um drei Problemgebiete:
- Das Vorhaben liege in einem BLN-Gebiet, einem Gebiet also von nationaler Bedeutung, das ungeschmälert erhalten bleiben soll. Das geplante Bauobjekt stehe aber im Widerspruch zum Schutzziel der «ungeschmälerten Erhaltung» solcher BLN-Gebiete.
- Auch die Rodungsbewilligung wird nicht erteilt. Das Deponievorhaben betrifft teilweise nämlich Waldareal. Da es sich aber nicht um ein forstliches Vorhaben handle, bedeute die Erstellung der Deponie «eine Zweckentfremdung von Waldboden». Das Schwyzer Forstamt stützt sich auf einen Vorentscheid des Bundesamtes für Umwelt (Bafu), welches der Rodung eine Absage erteilte.
- Dazu kommt, dass sich die Deponie in einem übergeordneten Wildkorridor befände. «Das grossräumige und immissionsträchtige Deponievorhaben würde den überregionalen Wildtierkorridor weiter zerschneiden respektive den Durchgang für Wildtiere verunmöglichen.»
Alles in allem wird deshalb sowohl die kantonale Bau- wie die Rodungsbewilligung verweigert. Die Schelbert AG als Bauherrschaft hat, so der Entscheid des Schwyzer Amtes für Raumplanung, eine Bearbeitungsgebühr von 4900 Franken zu entrichten.
Bewilligung lag schon vor
Die Ablagerung von unverschmutztem Aushub in Buosigen, Goldau, sei verweigert worden, nachdem die erste Baubewilligung im April 2009 erteilt worden sei, erinnert die Schelbert AG in einer Stellungnahme. Die Bauherrschaft erinnert gleichzeitig daran, dass das Verwaltungsgericht diesen Entscheid im Februar 2012 aufgehoben und das Bauvorhaben an die Bewilligungsbehörden zurückgewiesen habe.
"Wir legen beim Regierungsrat Beschwerde ein."
GEORGES SCHELBERT, SCHELBERT AG
Schelbert: «Falscher Entscheid»
Mit dem Entscheid der Schwyzer Behörden ist die Muotathaler Firma ganz und gar nicht zufrieden. «Dieser Entscheid ist vom Grundsatz her falsch», sagt Georges Schelbert. Er bedeute im Ergebnis, «dass in einer rechtskräftig geschaffenen Deponiezone kein Anspruch auf eine Deponiebewilligung gegeben sei». Nach über 10-jähriger konkreter Planungsphase und nachdem die Rechtsgrundlagen für eine Deponie rechtskräftig geschaffen worden waren, müsse die Schelbert AG nun erfahren, «dass sie eine Deponie nicht errichten dürfe».
Es geht weiter
Erwin Hammer, der seit Jahren gegen die Deponie vor seiner Liegenschaft kämpft, kann trotzdem nicht triumphieren, denn die Kontroverse geht weiter. Die Schelbert AG wird gegen den Entscheid Beschwerde führen. Diese müsse durch eine «höhere Instanz beurteilt» werden.
Bote der Urschweiz, 6. Februar 2015
Deponie ist vom Tisch
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BERNERHÖHE Jahrelang wurde für und gegen eine Inertstoffdeponie auf der Bernerhöhe gekämpft. Jetzt gab es eine unerwartete Wende.
ERHARD GICK
Dem Amt für Raumentwicklung liegt ein Gutachten der Eidgenössischen Natur-und Heimatschutzkommission (ENHK) vor. Diese empfiehlt, die geplante Inertstoffdeponie Bernerhöhe nicht zu bewilligen. Damit könnte ein Schlussstrich unter eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen Gemeinde, Kanton, Deponiebetreiber Georges Schelbert und Deponieverhinderer ErwinHammer gezogen werden. «Ein definitiver Entscheid steht noch aus. DerRegierungsrat wird in der Sache nach den Sommerferien entscheiden», sagte gestern Thomas Huwyler, Vorsteher des Amts für Raumentwicklung. |
![]() Um dieses geschützte BNL-Gebiet auf der Bernerhöhe geht es. Eine Inertstoffdeponie ist nach dem ENHK-Entscheid wohl vom Tisch. Bild Erhard Gick |
Bote der Urschweiz, 5. Juli 2014
