Die neusten Zeitungsberichte

Um diesen idyllischen Flecken Land geht es. Hier soll nach dem Willen der ENHK keine Inertdeponie entstehen.

Bild Erhard Gick

 

 

Sind Deponie-Würfel gefallen?

 

BERNERHÖHE Es könnte für die geplante Inertstoffdeponie Bernerhöhe eng werden. Die Eidgenössische Natur und Heimatschutzkommission spricht sich in einem Gutachten dagegen aus.

 

ERHARD GICK

 

«Man hat mich von Erwin Hammer gerne falsch zitieren lassen. Auf der Bernerhöhe war nie von einer Bauschutt-Deponie die Rede. Ich habe immer klar und deutlich gesagt, dass es sich um eine Inertstoffdeponie für sauberen Aushub handelt. Also das, was man bei einem Bauwerk aus dem Boden  abträgt und dort deponiert», stellt Georges Schelbert, Muotathal, mehrfacher Deponiebetreiber, klar. Er hat im Gebiet Bernerhöhe eine Deponie von je zweimal 300 000 Kubikmeter Aushubmaterial geplant. Ob es aber dazu kommt, ist nach dem jüngsten Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) mehr als fraglich.

 

Gutachten spricht dagegen


Diese stellt sich in einem Gutachten an den Kanton Schwyz, namentlich das Amt für Raumentwicklung, klar gegen eine Deponie auf der Bernerhöhe. Sie kommt zum Schluss, «dass die Deponie für unverschmutzten Aushub im Gebiet Buosingen aufgrund der vorliegenden Unterlagen und eines Augenscheins einer Delegation eine schwerwiegende Beeinträchtigung des BNL-Objekts (Schutzgebiet) darstellt. Die ENHK beantragt deshalb, die Rodungsbewilligung nicht zu erteilen und das Vorhaben abzulehnen.» Letztendlich geht es um ein Stück Wald, für welches keine Rodungsbewilligung erteilt wurde. Die Bewilligung hat man beim Bewilligungsverfahren schlicht vergessen, und man sollte sie nachreichen. Das Gutachten, welches vom Präsidenten der ENHK, Herbert Bühl, und dessen Sekretär Fredi Guggisberg unterzeichnet ist, empfiehlt dem Kanton, für die Deponiebedürfnisse eine neue Planung mit Standortevaluation aufzunehmen. «Dabei sind Standorte ausserhalb von BLN-Objekten oder solche mit weniger empfindlichen Landschaftswerten zu priorisieren», schreiben sie weiter. Den Entscheid mit Freude zur Kenntnis genommen hat der Goldauer Erwin Hammer. «Ich kämpfe seit sieben Jahren gegen die Deponie. Der Entscheid der ENHK ist in meinem Sinne ein Sieg für die Natur. Die Deponie wurde mindestens schon dreimal bewilligt und immer wieder abgelehnt, auch durch das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz», sagt Erwin Hammer. Er wolle nicht alles verändern, aber manchmal müsse man handeln und sich für Ideelles einsetzen.

 

«Die ENHK empfiehlt, das Vorhaben abzulehnen.»

Herbert Bühl, Präsident ENHK

 

War es das?


War es das wirklich? Diese Frage bleibt wohl im Moment noch unbeantwortet. «Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben», bekräftigt Deponiebetreiber Georges Schelbert. «Vor allem appelliere ich an die Behörden, ihren Fehler beim Bewilligungsverfahren nicht auf meinem Rücken auszutragen. Wir berufen uns auf den Vertrauensschutz.» Im Amt für Raumentwicklung muss sich Vorsteher Thomas Huwyler auf das laufende Verfahren abstützen. «Ich kann dazu nichts sagen.» Es zeichnet sich ab, aber der Kanton wird sich wohl kaum gegen ein Gutachten der ENHK aussprechen, zumal schon das Bundesamt für Umwelt gegen das Vorgehen des Bewilligungsverfahrens mit einer Beschwerde interveniert hat.

 

Striktes Vorgehen gegen die Aushub-Deponie

 

CHRONIK eg. Auf der Bernerhöhe ist eine Inertdeponie geplant (sauberer Aushub). Dagegen wurde jahrelang opponiert.

• Frühjahr 2014: Der Kanton Schwyz, Amt für Raumentwicklung, erhält ein Gutachten, das sich klar gegen eine Aushubdeponie Berner- höhe ausspricht. Die Forderung der Eidgenössischen Natur- und Heimat- schutzkommission ist klar, das Gebiet soll wieder in eine Landwirtschaftszone umgezont werden.
• 4. März 2012: Erwin Hammer und der Bund klagen erfolgreich beim Schwyzer Verwaltungsgericht. Es wer- den Verfahrensmängel ausgemacht und bestätigt. Diese Mängel werden von der Gegenpartei bereinigt und ein erneutes Baugesuch eingereicht. Die Eidgenössische Natur- und Heimat- schutzkommission wehrt sich. Sie sei beim Bewilligungsverfahren übergan- gen worden. Sie erstellt ein Gutachten.
• 4. November 2011: Es wird publik, dass auch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Beschwerde beim Schwyzer Verwaltungsgericht deponiert hat. Die Beschwerde richtet sich gegen die Waldfeststellung.
• 15. Juli 2011: Der Gemeinderat schreibt die Einzelinitiative als unzu- lässig ab. Dagegen wird eine Verwal- tungsgerichtsbeschwerde eingereicht.
• 2. April 2011: Eine zweite Einzel- initiative wird eingereicht, weil man Nachbesserungen in der Formulierung des Initiativtextes (erste Version) ver- langte.
• 9. Juli 2010: Die Beschwerdefrist gegen den Verwaltungsgerichtsent- scheid läuft ab und damit der Ent- scheid, das Urteil des Schwyzer Gerichts vor das Bundesgericht weiterzu- ziehen.
• 8. Juli 2010: Erwin Hammer hat seine angekündigte Einzelinitiative «Keine Grossdeponien etc. in Land- schaftsschutz- und BLN-Gebieten der Gemeinde Arth» eingereicht.
• 21. Juni 2010: 2500 Schwyzer und Schwyzerinnen haben eine Petition gegen die Inertdeponie mitunterzeichnet. Erwin Hammer und Nationalrat Andy Tschümperlin, der die Aktion unterstützt, reichen die Unterschriften bei der Schwyzer Staatskanzlei ein. Die Petition wird mit viel Widerwillen entgegengenommen.
• 15. September 2009: Der Regierungsrat heisst die Beschwerde Hammers in allen Teilen gut und hebt damit die erteilte Baubewilligung auf. Der Schwyzer Regierungsrat reagiert damit auf den negativen Beschwerdeentscheid seitens der Gemeinde Arth, des Bezirks Schwyz und des kantonalen Volkswirtschaftsdepartements, indem er die Ver- waltungsbeschwerde gutheisst.
• 12. Mai 2009: Erwin Hammer er- hebt gegen diesen Beschluss beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde. Seine Begründung: Der Bürger wurde mit falschen Tatsachen und irrefüh- renden Informationen hinters Licht geführt.
• 14. April 2009: Das Baugesuch wird vom Gemeinderat gutgeheissen.
• 27. August 2008: Gesuch um Bewilligung der Schelbert AG für die Ablagerung von «unverschmutztem Aushubmaterial».
• 14. Dezember 2007: Eine Mehrheit von nur 150 Anwesenden überweist an der Gemeindeversammlung das Sachgeschäft der Zonenplan- und Bau- reglementsänderung der Gemeindeabstimmung.
• 10. Januar 2007: In einer Vernehmlassung des Amts für Raumplanung, heute Amt für Raumentwicklung, wird die Ablehnung der Beschwerde von Pro Natura empfohlen, mit der Begründung «… keine erheb- liche Beeinträchtigung des BNL-Objekts zu erwarten. Ein ENHK-Gutachten ist nicht nötig.»
• 8. Juli 2006: Einsprache von Pro Natura gegen die geplante Umzonung, Hauptgründe sind, dass es sich um ein BLN-Gebiet handelt und die ökologischen Strukturen.
• 2004: Erstmals wird bekannt, dass in Buosingen, Bernerhöhe, eine Aus- hubdeponie von zweimal 300 000 Kubikmetern geplant ist.

 


HINWEIS



Chronik zusammengestellt aus aktuellen Ereignissen zur geplanten Deponie Bernerhöhe, aus Schriftverkehr und Angaben des Deponiegegners Erwin Hammer.

 

 Bote der Urschweiz, 5. Juli 2014

Anhänge:
DateiBeschreibungDateigröße
Diese Datei herunterladen (2014-07-05_06_region.pdf)Artikel als PDF 163 KB

 

 

Gebiet Bernerhöhe mit Blick auf die Mythen. Das geplante
Deponiegebiet befindet sich am unteren rechten Bildrand.

 

Gutachten spricht gegen Grossdeponie

 

SCHWYZ Das Fazit der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ist deutlich: Eine geplante Deponie im Gebiet Bernerhöhe–Lauerzersee kommt aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht in Frage.

 

CARLO SCHULER
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


«Ich habe gejubelt, als ich vom Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission erfuhr», sagt Erwin Hammer. Sieben Jahre lang kämpft der 62-jährige Schlosser und Monteur aus Goldau SZ nun schon gegen eine grosse Deponie für Aushubmaterial im Gebiet Bernerhöhe–Buosigen beim Lauerzersee. Hammer wohnt in unmittelbarer Nähe des geplanten Standortes: «Ich konnte einfach nicht untätig zuschauen, wie man hier die Natur kaputtmachen will.» Er sammelte eigenhändig 2500 Unterschriften, ging von Instanz zu Instanz, zuerst ganz allein, später erhielt er Unterstützung unter anderem vom Heimatschutz und vom Bundesamt für Umwelt. Hammers Opposition schien anfänglich ein hoffnungsloses Unterfangen zu sein. Die Gemeinde Arth und die Schwyzer Regierung lehnten seine Beschwerden ab.

 

Baubewilligung 2012 aufgehoben

 

Ein wichtiger Entscheid fiel im Februar 2012, als das Schwyzer Verwaltungsgericht die Baubewilligung aufhob und die Sache zur Neubeurteilung an den Gemeinderat Arth zurückwies. Das Verwaltungsgericht rügte, dass im vorausgegangenen Nutzplanungsverfahren keine Waldfeststellung vorgenommen und keine entsprechende Rodungsbewilligung erteilt worden war. Endlich wurde in der Folge nun auch dem Antrag nachgegeben, eine Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (kurz ENHK) einzuholen. «Dieses Gutachten spricht jetzt Klartext», sagt Erwin Hammer.

 

Zeugen des Bergsturzes von 1806

 

In der Tat: Das Fazit des Gutachtens ist überaus deutlich: Aus Sicht der ENHK kommt eine Deponie an diesem Standort aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht in Frage. Das Gutachten wurde nötig, weil sich das vom Projekt betroffene Gebiet teilweise im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) befindet. Es liegt auf der Grenze zwischen den beiden BLN-Objekten «Lauerzersee» und «Vierwaldstättersee-Rigi». Zudem befindet sich das Projektgebiet am südlichen Rand des Geotopes «Goldauer Bergsturz». Dieses stellt eines der grössten historischen Bergsturzgebiete der Schweiz dar. In der Randzone im Gebiet Bernerhöhe kam durch den Bergsturz von 1806 eine gehäufte Zahl von grossen Steinblöcken zu liegen, welche hier die südliche Ausdehnung des Bergsturzgebietes in der Landschaft aufzeigen. «Sie sind Zeugen der maximalen Ausdehnung des Bergsturzgebietes, so dass ihnen eine grosse Bedeutung für die Ablesbarkeit des prägenden geologischen Ereignisses zukommt», schreibt die ENHK.

 

«Schwerwiegende Beeinträchtigung»

 

Insgesamt kommt die ENHK zu einem für das Projekt vernichtenden Schluss: Durch die geplante Aushubdeponie würde die Topografie dieser Geländekammer markant verändert. Weil ein grosser Teil der Felsblöcke überschüttet werden soll, stehe das Projekt im Widerspruch zum Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung der naturnahen Lebensräume der beiden betroffenen BLN-Gebiete. «Durch die Aufschüttung würde neben dem Verlust von Felssturzblöcken vor allem das Relief massgeblich verändert, sodass insbesondere auch das Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung des Bergsturzreliefs
betroffen ist», schreibt die ENHK. Die Kommission stuft denn auch das vorliegende Projekt als «schwerwiegende Beeinträchtigung» des BLN-Gebietes Lauerzersee ein. Die ENHK beantragt deshalb, die Rodungsbewilligung nicht zu erteilen und das Vorhaben abzulehnen.

 

Gutachten hat grosses Gewicht


Unschwer lässt sich dem Gutachten auch die Kritik entnehmen, dass erst so spät im Verfahren dem Antrag auf eine Begutachtung durch die ENHK stattgegeben wurde. Eine solche hatte das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei im Jahre 2009 vergeblich beantragt. Die weiteren involvierten Amtsstellen hatten sich im Zonenplanverfahren auf den Standpunkt gestellt, dass kein Waldareal betroffen und deshalb keine Begutachtung durch die ENHK
notwendig sei. Für Erwin Hammer steht fest: «Es wäre die Pflicht der Behörden gewesen, ein solches ENHK-Gutachten schon ganz zu Beginn anzufordern.» Das Gutachten zeige zudem, dass auch hinter die in den letzten Jahren entstandene Gewerbezone auf der anderen Seite der Bernerhöhe ein Fragezeichen zu setzen sei. Für das die Deponiepläne betreffende weitere Verfahren dürfte das vorliegende Gutachten von grosser Bedeutung sein. Für Lukas Bühlmann, Direktor der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung, ist jedenfalls klar: «Die Gutachten der ENHK haben für die Gerichte ein sehr hohes Gewicht. Die Gerichte setzen sich selten über solche Gutachten hinweg.» Ob das Projekt der Grossdeponie in Schwyz damit endgültig vom Tisch ist, wird sich zeigen.

 

Zentralschweiz am Sonntag | 6. Juli 2014 / Nr. 27

Anhänge:
DateiBeschreibungDateigröße
Diese Datei herunterladen (Sonntagszeitung_Gutachten_Bericht.pdf)Artikel als PDF 130 KB

Deponie-Debakel: Zurück auf Feld 1

 

Teilsieg für Erwin Hammer: Die Deponie auf der Bernerhöhe kommt vorderhand nicht.

 

Goldau Auf der Bernerhöhe war eine Deponie für sauberen Bauaushub geplant. Der Goldauer Erwin Hammer und der Bund entdeckten Verfahrensmängel. Sie klagten erfolgreich beim Verwaltungsgericht.

Der Rechtsstreit zwischen dem Goldauer Erwin Hammer und der Gemeinde Arth beziehungsweise dem Kanton Schwyz dauert schon lange. Schon im September 1999 opponierte Hammer: «Wie kann die Gemeinde nur einen solchen Schandfleck bewilligen?» Die Gemeinde hatte eine Baubewilligung für den Betrieb einer Inertstoffdeponie erteilt. Weil diese im Schnittpunkt dreier Landschaften von nationaler Bedeutung (BNL) liegt, wollte er dagegen vorgehen, dass die intakte Natur mit einer Deponie verschandelt wird. Jetzt hat er vor dem Schwyzer Verwaltungsgericht einen bedeutenden Teilsieg erlangt. Zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) reichte er in Schwyz Beschwerde ein.

 

Stolperstein sind zwei Waldstücke

Worum ging es dabei? Der Schwyzer Regierungsrat hatte noch eine Beschwerde gegen die vom Arther Gemeinderat erteilte Baubewilligung für die Inertdeponie Bernerhöhe abgewiesen und damit faktisch die Baubewilligung für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial auf der Bernerhöhe bewilligt. «Damit war ich aber nicht einverstanden. Die Baubewilligung wurde aufgrund falscher Tatsachen und Verfahrensmängel erteilt. Dagegen wollte ich vorgehen, genauso wie das Bafu», sagte Erwin Hammer auf Anfrage.

Konkret ging es diesmal darum, dass für zwei Waldstücke, welche sich auf dem «künftigen» Deponie-Grundstück befinden, keine rechtskräftige Waldfeststellung stattgefunden hatte, und damit auch die damit verbundene Rodungsbewilligung in der erteilten Baubewilligung fehlte. Das Bundesamt für Umwelt focht am 20. September letzten Jahres diesen regierungsrätlich abgewiesenen Beschwerdeentscheid an, zusammen mit Hammer. Beide Beschwerdeführer bekamen vor Gericht nun Recht. «Es trifft zu. Das Verwaltungsgericht hat den Gemeinderatsbeschluss und den Gesamtentscheid des Kantons aufgehoben», bestätigt Franz Huser, Gemeindeschreiber in Arth.

 

Heimatschutz redet mit

Weil es sich beim Deponiegebiet um Landschaften, die im Randgebiet des Bundesinventars von Landschaften und Naturdenkmälern von nationaler Bedeutung liegen, handelt, befanden auch die Richter in Schwyz, dass Bern bei der Erteilung einer Baubewilligung hätte miteinbezogen werden müssen. Das hat das kantonale Forstamt beispielsweise bei der Waldfeststellung unterlassen. Das Verwaltungsgericht hat aber die Meinung des Schwyzer Regierungsrates, dass das waldrechtliche Verfahren nur zwischen der Beschwerdegegnerin und den Behörden ablaufen müsse, klar verworfen. Das Gericht kam zur Auffassung, dass es in jedem Fall ein ordentliches Verfahren braucht. «Ich habe mich natürlich riesig gefreut, dass hier dem Recht Genüge getan wird», sagt der Goldauer Erwin Hammer.

Seine Erfolgsaussichten sind gut, denn das zuständige Forstamt hat bereits in einem früheren Verfahrensstadium festgehalten, dass es sich bei beiden Bestockungen um Wald handelt. «Es ist kaum anzunehmen, dass es nun zu einem anderen Ergebnis kommt», ist Erwin Hammer überzeugt. Und das Schwyzer Verwaltungsgericht kam noch zu einem weiteren Schluss und stützte dabei das Vorgehen des Bundesamtes für Umwelt. Beim betroffenen geplanten Deponiegebiet handelt es sich um eine Landschaft, für die eine Bewilligung mitunter auch Bundesaufgabe sei. Das Gericht sagt deshalb, dass gleichzeitig mit dem Waldfeststellungsverfahren auch ein Gutachten durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingeholt werden müsse. «Es müssen entsprechend neue Verfahren in die Wege geleitet werden», sagt Gemeindeschreiber Franz Huser. Je nach Ausgang der Verfahren sei aber längst nicht mehr sicher, ob überhaupt noch eine neue Baubewilligung erteilt werden kann. «Wir wollen in Arth zuerst das Ergebnis des Kantons und des Bundes abwarten», sagt Huser, gesteht ein, dass im schlimmsten Fall keine Bewilligung erteilt werden könne. «Wir müssen diese Rüge des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis nehmen», nimmt auch der Leiter des Bauamtes Arth, André Birrer, den Gerichtsentscheid zu Kenntnis. «Das heisst zurück auf Feld 1. Die Bewilligungen werden damit hinfällig. Es braucht eine Neubeurteilung», kommentiert Birrer den Entscheid.

 

Zentralschweiz am Sonntag
Erhard Gick

 

Aus der Chronik: Streit über 5 Jahre

  • 14. Dezember 2007: Eine Mehrheit von nur 150 Anwesenden überweist an der Gemeindeversammlung das Sachgeschäft der Zonenplan- und Baureglementsänderung der Gemeindeabstimmung. Im Februar 2008 angenommen.
  • 27. August 2008: Gesuch um Bewilligung der Deponie durch die Muotathaler Schelbert AG für die Inertstoffdeponie.
  • 14. April 2009: Baugesuch wird vom Gemeinderat gutgeheissen.
  • 12. Mai 2009: Erwin Hammer erhebt gegen diesen Beschluss beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde. Seine Begründung: Der Bürger wurde mit falschen Tatsachen und irreführenden Informationen hinters Licht geführt.
  • 15. September 2009: Der Regierungsrat heisst die Beschwerde Hammers in allen Teilen gut und hebt die Baubewilligung auf.
  • 21. Juni 2010: 2500 Schwyzer haben eine Petition gegen die Inertstoffdeponie mitunterzeichnet.
  • 15. Juli 2011: Der Gemeinderat schreibt die Einzelinitiative als unzulässig ab.
  • 20. September 2011: Erwin Hammer und das Bundesamt für Umwelt reichen beim Verwaltungsgericht Schwyz Beschwerde ein. Zentraler Punkt: das Waldfeststellungsverfahren.
  • Februar 2012: Die Beschwerden gegen den Gemeinderat und den Regierungsrat werden gutgeheissen.

 

Jetzt reklamiert auch Bern

bern reklamiertAuf der Bernerhöhe ist eine Deponie für sauberen Bauaushub geplant. Mit Einsprachen wurde sie bisher verhindert. Jetzt ist beim Verwaltungsgericht eine weitere Beschwerde hängig. Diesmal aus Bern.

 

 

Am 20. September hat der Schwyzer Regierungsrat eine Beschwerde gegen die vom Arther Gemeinderat erteilte Baubewilligung für eine Inertdeponie Bernerhöhe abgewiesen und damit faktisch die  Baubewilligung für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial auf der Bernerhöhe, Buosigen, bewilligt. Allerdings ist dieser Entscheid des Regierungsrats immer noch anfechtbar, und das hat nicht nur der Goldauer Erwin Hammer getan. Unterstützung hat Hammer jüngst auch aus Bern erhalten. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) beim Schwyzer Verwaltungsgericht ebenfalls eine verwaltungsgerichtliche Beschwerde gegen das Bauvorhaben deponiert. Das Bafu moniert, dass bei der Erteilung der Baubewilligung beziehungsweise bereits bei der Einzonung Verfahrensmängel begangen worden seien, über die das Bundesamt für Umwelt nicht informiert worden sei.

 

Wieder ein Fall für den Richter

 

Konkret geht es diesmal darum, dass für ein Stück Wald, welches sich auf dem künftigen Deponie-Grundstück befindet, keine rechtskräftige Waldfeststellung stattgefunden hat, und damit auch die damit verbundene Rodungsbewilligung fehlt. Das Bundesamt für Umwelt ficht nun den regierungsrätlichen Beschwerdeentscheid an. Von Gesetzes wegen müsse eine anfechtbare, förmliche Waldfeststellungsverfügung beziehungsweise eine Rodungsbewilligung dem Bundesamt für Umwelt in jedem Fall zugestellt werden, heisst es in der Beschwerde, in die unsere Zeitung Einsicht hatte. Weiter heisst es, dass diese Entscheide im Rahmen der Sondernutzungsplanverfahren hätten gefällt werden müssen. Jetzt wird die Deponie erneut zu einem Fall der Richter.

 

Es ist ein Fehler passiert

 

Der Muotathaler Bauunternehmer Georg Schelbert hat Kenntnis von der Beschwerde des Bundesamtes für Umwelt. «Seit rund einem halben Jahr steht fest, dass der Wald auf dem Grundstück tatsächlich Wald ist», sagt Georg Schelbert. Vorher sei nie die Rede davon gewesen. Offensichtlich sei der Fehlerbei der Einzonung passiert, da hätten die kantonalen Ämter den Wald feststellen müssen. Philipp Gerber, Fachbereich Forstrecht vom kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren bestätigt: «Es ist tatsächlich so, es ist damals ein Fehler bei der Einzonung unterlaufen. Grundsätzlich werden das Waldfeststellungsverfahren und die damit zusammenhängende Rodungsbewilligung nachgeholt.» Aus Gründen des laufenden Verfahrens könne er aber nicht mehr dazu sagen.

 

Für Georg Schelbert sind die beiden eingereichten Verwaltungsgerichtbeschwerden eine erneute Verzögerung zum Deponiestart. «Ich rechne aber schon damit, dass man uns die Bewilligung erteilt. Da sollte jetzt doch ein Vertrauensschutz bestehen.» Solange noch Einsprachen bestehen, kann aber mit der Deponie nicht begonnen werden.

 

Er kämpft weiter

 

Erwin Hammer indessen kämpft weiter. Auch er hat, wie er auf Anfrage bestätigt,  zwei Verwaltungsgerichtsbeschwerden eingereicht. Eine hat in etwa den gleichen Inhalt wie die des Bundesamtes für Umwelt. Die andere richtet sich gegen das Planungs- und Baurecht  der Gemeinde Arth beziehungsweise gegen den Regierungsrat des Kantons Schwyz. «Ich kämpfe weiter. Für den Erhalt dieser intakten Natur lohnt es sich zu kämpfen. Ich will nicht aufgeben, aber ich will auch aufklären», sagt der Goldauer, der unmittelbar an der geplanten Deponiegrenze wohnt. Seinen Kampf gegen die Deponie hat er jüngst auch illustriert und präsentiert seine Ergebnisse auf einer Internetseite (www.perle-bernerhoehe.ch).

 

Ein Begriff, zwei Erklärungen

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Deponie auf der Bernerhöhe wurde schon oft der «Sammelbegriff» Inertdeponie verwendet. Was aber versteht man unter Inertdeponie und dem sauberen Bauaushub? Dazu Georg Schelbert: «Es gibt zwei Begriffe für Inertstoffdeponien. Im einen Fall ist sauberer Bauaushub gemeint, im andern Bau- und Hausabbrüche. Ich will klarstellen und ich bestätige: Es ist nur sauberer, unverschmutzter Bauaushub, der abgelagert werden soll.» Und dies wiederum heisst: Erde, Lehm, Gestein,alles was bei einem «jungfräulichen Aushub» anfällt.

 

 

 

Dieser Artikel erschien am 4. November 2011  in der Neuen Schwyzer Zeitung:

 

Darüber freut sich Erwin Hammer.