Protokoll GV 14.12.2007

Protokollauszug


Der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Freitag, 14. Dezember 2007, 20.00 Uhr

im Pfarreizentrum Eichmatt, Goldau

Vorsitz:          Gemeindepräsident Heinz Theiler

Protokoll:       Gemeindeschreiber Franz Huser

 

Traktandum 7 I Änderungen des Zonenplanes und des Baureglements der Gemeinde Arth

(Grundlage zu diesem Sachgeschäft bildet die gemeinderätliche Botschaftsvorlage, Seite 49 ff)

 

Referent: Gemeinderat R. Frei

A. Bericht

Gemeinderat Ruedi Frei stellt das Sachgeschäft vor. Die letzte Zonen planrevision hat der Regierungsrat am 20.11.2001 genehmigt. Im Juni 2003 beauftragte der Gemeinderat die Planungskommission aufgrund des sich abzeichnenden Engpasses beim Bauland, den Zonenplan der Gemeinde Arth zu überarbeiten. Folgende Grundsätze wurden festgelegt:

  • Die Gemeindeentwicklung soll qualitativ erfolgen
  • Das Richtplankonzept von 1997 ist beizubehalten

Bei der Revision waren auch spezielle Vorgaben zu beachten:

  • Eine Einzonung muss primär im öffentlichen Interesse sein. Nur sekundär können private Interessen berücksichtigt werden.
  • Es können keine Ein- oder Umzonungen befürwortet werden, welche für die Gemeinde Erschliessungskosten nach sich ziehen.
  • Einzonungen sollen nur dann erfolgen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Land als Bauland erhältlich ist.
  • Bauzonen für das Wohnen an landschaftlich attraktiven Lagen haben Priorität.
  • Die bestehenden Reservegebiete für Gewerbe sind zu aktivieren und neue Gewerbegebiete sind zu prüfen.

Im Dezember 2004 wurde der Bedarfsnachweis erbracht. Demzufolge waren zu jenem Zeitpunkt in der Gemeinde Arth gut 90% des gesamten zur Verfügung stehenden Baulandes überbaut.

Im Juli 2005 wurden die Unterlagen zur 1. Vorprüfung an das Justizdepartement eingereicht. Bereits im Oktober lag der Vorprüfungsbericht vor. Dieser bescherte dem Ressort Planung erwartungsgemäss viel Arbeit.

Nachdem die Vorgaben des Kantons erarbeitet worden waren, wurden die Unterlagen im März 2006 zur abschliessenden Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht vom Mai 2006 fiel sehr positiv aus.

Am 20.5.2006 fand in der Aula Sonnegg eine öffentliche Information über die Planungsarbeiten statt. Das Planungswerk wurde in der Folge vom 10.6. - 10.7.2006 öffentlich aufgelegt. Innert Frist gingen fünf Einsprachen ein. Diese wurden vom Gemeinderat abgelehnt. Gegen diese Ablehnungsentscheide wurden zwei Beschwerden beim Regierungsrat eingereicht. Der Regierungsrat hat im Herbst 2007 beide Beschwerden abgewiesen. Gegen diese Entscheide wurde glücklicherweise vom Weiterzug ans Verwaltungsgericht kein Gebrauch gemacht. Somit sind die Entscheide des Regierungsrates rechtskräftig.

R. Frei stellt die Objekte 1 - 37, in der Botschaft Seite 52 und 53, an der Leinwand vergrössert vor.

Nr. Bezeichnung bisher Neu Fläche (m2) Besonderes
37  Summerau Inertstoffdeponie 

Volumen 290'000 m3

 LW ZM  41'000 

Beschwerdeverfahren im Okt. 2007 abgeschlossen.

Inertstoff ist unverschmutzter Aushub.


Mit der Zonenplanrevision muss auch das Baureglement (BauR) folgendermassen angepasst werden:

  • In Art. 30 muss die neue Wohnzone W2a ergänzt werden.
  • In Art. 36a wird die neue Zone für Materialgewinnung und Materialablagerung neu aufgeführt.

Die Zonenplanänderung und die notwendigen Reglementsanpassungen bilden eine Einheit, und werden somit dem Stimmvolk in einem Sachgeschäft zur Abstimmung vorgelegt.

Die vorliegende Zonenplanrevision erlaubt eine vernünftige Entwicklung der Gemeinde. Sie schafft ca. 60'000 m2 Wohnfläche für ca. 800 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass Einzelne enttäuscht sind, dass nicht mehr Bauland eingezont wird. Andere wiederum sind enttäuscht, dass soviel Landwirtschaftsland verschwindet

und überbaut wird. Der Gemeinderat vertritt die Meinung, dass er ein gutes Mittelmass gefunden hat. Würde zu viel Land eingezont, hätte das unweigerlich Anpassungen bei den Infrastrukturanlagen, wie Strassen und Schule zur Folge. Wird zu wenig oder gar kein Bauland geschaffen, so schadet dies der Bauwirtschaft und würde die Bodenpreise in der Gemeinde Arth auf Grund des zu knappen Angebots in die Höhe schnellen lassen. Selbstverständlich profitiert die Gemeinde auch finanziell. Wenn mit einem sehr konservativen durchschnittlichen Bodenpreis von Fr. 700.00 pro m2 gerechnet wird, ergibt sich mit dieser Zonenplanrevision eine Wertvermehrung von gut Fr. 40 Mio. Die Handänderungssteuer wird der Gemeinde Arth rund Fr. 400'000.00 einbringen. Dazu kommen die Erträge aus der Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer.


B. Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung

1. Im Sinne des Botschaftsberichtes sei der Vorlage für die Änderung des Zonenplanes der Gemeinde Arth mit den dazugehörenden Baureglementsanpassungen zuzustimmen.

2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

C. Beratung I Diskussion

Der Versammlungsleiter eröffnet die Diskussion zum vorliegenden Sachgeschäft.

Thomas Bachmann, St. Adrian, Arth: Er möchte zu Punkt 37, Inerstoffdeponie, zwei drei Sachen kommentieren. Wenn eine Gemeinde baut, ist es absolut richtig und korrekt, wenn sie auch versucht, den anfallenden Aushub zu deponieren. Insofern handelt die Gemeinde korrekt, wenn sie eine Aushubdeponie plant. Was mich hingegen stört und was sicher nochmals überdenkt werden muss, ist der Standort. Der Standort Buosingen, als Summerau bezeichnet, liegt in einem Schutzgebiet und ist als schützenswerte Landschaft in einem Bundesinventar von Landschaftsschutz. Es hat dort u.a. ein Feuchtgebiet, es hat Weiden und Hecken, eine typische Bergsturz Landschaft. Das muss man einfach wissen. Der Schutzperimeter ist interessanterweise in dem Plan nicht als orientierender Inhalt eingezeichnet.

Im jetzt geltenden Richtplan ist das Gebiet nicht als Deponiezone aufgeführt. Ruedi Frei hat es gesagt, im künftigen Masterplan ist er drin. Im Moment aber ist er nicht drin. Wenn man die Deponieplanung studiert, die man im Internet relativ einfach anschauen kann, wird einem klar, dass sechs Standorte für eine Deponie in der Gemeinde Arth vorgesehen waren.

Auf Rückfrage bei den Verantwortlichen der Gemeinde Arth ist herausgekommen, dass die Gemeinde nur drei Standorte angeschaut hat. Warum das so ist, ist für Thomas Bachmann nicht nachvollziehbar. Im Internet sind sechs Standorte aufgeführt. Diese wurden vom Amt für Umweltschutz evaluiert. Die Gemeinde aber hat nur drei Standorte in Betracht gezogen. Im Deponiekonzept oder in der Deponieplanung heisst es u.a: Er dürfen keine Schutzinteressen, wie Landschaftsschutz beeinträchtigt werden. Das ist vorliegend aber der Fall.

Eine Aussage zur Zahl 290'000 m3. Es erstaunt, warum es gerade so eine "schräge" Zahl ist. Man könnte diese ja auch runden. Ich habe die Vertreter der Gemeinde gefragt, ob sie wissen, warum das so ist. Die Antwort war, nein sie wissen es nicht. Sie haben auch nicht gesagt, Gas entspreche dem Bedarf. Cas wäre nämlich die logische Antwort. Die Antwort wäre wohl nicht so schwierig, weil 300'000 m3 Aushubmaterial eine  Umweltverträglichkeitsprüfung bedingen würden. Das heisst die Firma, die die Aushubdeponie wirtschaftlich betreiben wird, geht natürlich etwas darunter. Das würde ich auch so machen, wenn ich den Auftrag bekäme und versuchen möchte, ihn so durchzubringen. Die Firma ist die Schelbert AG, Muotathal. Dazu will ich klar festhalten, ich habe gar nichts gegen diese Firma, das ist soweit ich informiert bin, eine gute Firma. Was mich irritiert ist, dass die Firma quasi den Auftrag hat für die Bewirtschaftung dieses Standorts. Also wenn wir ja sagen zu dieser Planung, zu dieser Deponie, sagen wir gleichzeitig auch ja zur Auftragsvergabe. Auch' das muss man wissen. Es gibt offensichtlich keine Ausschreibung und keinen Wettbewerb, Ich weiss nicht, ob es in der Gemeinde Arth keine Transportfirmen und kein Gewerbe gibt, die das auch machen könnten. Die Deponie ist nicht nur für die Gemeinde Arth geplant, sondern auch für Aushubmaterial aus Walchwil, Lauerz, Steinerberg oder allenfalls aus Immensee. Es geht nicht einzig um den Bedarf der Gemeinde Arth, sondern um einen wirtschaftlichen Betrieb. Das würde mich alles nicht stören, wenn es keine Alternativen gäbe. Es gibt von den drei anderen Standorten, die der Kanton geprüft hat, mindestens einen Standort der ernsthaft geprüft werden müsste. Derjenige, welcher bei der internen Evaluierung auch am besten taxiert wurde. Dazu gibt es auch noch eine Alternative, die nach meiner Ansicht die beste wäre. Ein paar Kilometer Richtung Schwyz, nämlich im Zingel bei der KIBAG, wird in der Zukunft ein riesiges Loch entstehen. Die KIBAG ist verpflichtet, das Loch wieder zu füllen. Warum in der Summerau einen Teil Landschaft kaputt machen und ein paar Kilometer weiter hinten kann das Loch nicht gefüllt werden. Das geht mir nicht in den Kopf.

Thomas Bachmann stellt daher den Antrag, dass man über die Aushubdeponie Summerau separat abstimmen soll. Das heisst, dass man die Deponie aus dem gesamten Geschäft heraus nimmt. Thomas Bachmann glaubt, fachkorrekt heisse das Trennung eines Geschäfts. Er bittet die Anwesenden, dem Antrag zuzustimmen.


Versammlungsleiter Heinz Theiler gibt das Wort weiterhin frei.

(Bemerkung des Autoren: An der Gemeindeversammlung wurde von verschiedenen Rednern das Wort ergriffen. So unter anderem von Ivo Kennel, Kantonsrat, Andreas Marty, Kantonsrat, Bruno Beeler, Kantonsrat und Karl Steiner Buosingen. Mit Ausnahme von Andreas Marty sprachen sich alle für die Deponie aus – allerdings wurde an der Gemeindeversammlung nicht korrekt orientiert – siehe Böxli Punkt 37)

Der Versammlungsleiter H. Theiler stellt fest, dass der Antrag korrekt ist. Er lässt daher über den Trennungsantrag abstimmen. Wer dem Trennungsantrag, der besagt, dass über den Punkt 37, Zone für Materialgewinnung und Ablagerungen, separat abgestimmt werden muss und somit dem Antrag von Herrn Bachmann zustimmen möchte, soll das mit Handerheben bezeugen.

Beschluss: Die Gemeindeversammlung lehnt den Antrag von Thomas Bachmann, St, Adrian, Arth, mit 17 Ja Stimmen und einem überwältigendem Mehr an Nein Stimmen ab. Das Sachgeschäft Änderungen des Zonenplanes und des Baureglements der Gemeinde Arth wird an die Urnenabstimmung vom 24.2.2008 überwiesen.