Jetzt reklamiert auch Bern

bern reklamiertAuf der Bernerhöhe ist eine Deponie für sauberen Bauaushub geplant. Mit Einsprachen wurde sie bisher verhindert. Jetzt ist beim Verwaltungsgericht eine weitere Beschwerde hängig. Diesmal aus Bern.

 

 

Am 20. September hat der Schwyzer Regierungsrat eine Beschwerde gegen die vom Arther Gemeinderat erteilte Baubewilligung für eine Inertdeponie Bernerhöhe abgewiesen und damit faktisch die  Baubewilligung für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial auf der Bernerhöhe, Buosigen, bewilligt. Allerdings ist dieser Entscheid des Regierungsrats immer noch anfechtbar, und das hat nicht nur der Goldauer Erwin Hammer getan. Unterstützung hat Hammer jüngst auch aus Bern erhalten. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) beim Schwyzer Verwaltungsgericht ebenfalls eine verwaltungsgerichtliche Beschwerde gegen das Bauvorhaben deponiert. Das Bafu moniert, dass bei der Erteilung der Baubewilligung beziehungsweise bereits bei der Einzonung Verfahrensmängel begangen worden seien, über die das Bundesamt für Umwelt nicht informiert worden sei.

 

Wieder ein Fall für den Richter

 

Konkret geht es diesmal darum, dass für ein Stück Wald, welches sich auf dem künftigen Deponie-Grundstück befindet, keine rechtskräftige Waldfeststellung stattgefunden hat, und damit auch die damit verbundene Rodungsbewilligung fehlt. Das Bundesamt für Umwelt ficht nun den regierungsrätlichen Beschwerdeentscheid an. Von Gesetzes wegen müsse eine anfechtbare, förmliche Waldfeststellungsverfügung beziehungsweise eine Rodungsbewilligung dem Bundesamt für Umwelt in jedem Fall zugestellt werden, heisst es in der Beschwerde, in die unsere Zeitung Einsicht hatte. Weiter heisst es, dass diese Entscheide im Rahmen der Sondernutzungsplanverfahren hätten gefällt werden müssen. Jetzt wird die Deponie erneut zu einem Fall der Richter.

 

Es ist ein Fehler passiert

 

Der Muotathaler Bauunternehmer Georg Schelbert hat Kenntnis von der Beschwerde des Bundesamtes für Umwelt. «Seit rund einem halben Jahr steht fest, dass der Wald auf dem Grundstück tatsächlich Wald ist», sagt Georg Schelbert. Vorher sei nie die Rede davon gewesen. Offensichtlich sei der Fehlerbei der Einzonung passiert, da hätten die kantonalen Ämter den Wald feststellen müssen. Philipp Gerber, Fachbereich Forstrecht vom kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren bestätigt: «Es ist tatsächlich so, es ist damals ein Fehler bei der Einzonung unterlaufen. Grundsätzlich werden das Waldfeststellungsverfahren und die damit zusammenhängende Rodungsbewilligung nachgeholt.» Aus Gründen des laufenden Verfahrens könne er aber nicht mehr dazu sagen.

 

Für Georg Schelbert sind die beiden eingereichten Verwaltungsgerichtbeschwerden eine erneute Verzögerung zum Deponiestart. «Ich rechne aber schon damit, dass man uns die Bewilligung erteilt. Da sollte jetzt doch ein Vertrauensschutz bestehen.» Solange noch Einsprachen bestehen, kann aber mit der Deponie nicht begonnen werden.

 

Er kämpft weiter

 

Erwin Hammer indessen kämpft weiter. Auch er hat, wie er auf Anfrage bestätigt,  zwei Verwaltungsgerichtsbeschwerden eingereicht. Eine hat in etwa den gleichen Inhalt wie die des Bundesamtes für Umwelt. Die andere richtet sich gegen das Planungs- und Baurecht  der Gemeinde Arth beziehungsweise gegen den Regierungsrat des Kantons Schwyz. «Ich kämpfe weiter. Für den Erhalt dieser intakten Natur lohnt es sich zu kämpfen. Ich will nicht aufgeben, aber ich will auch aufklären», sagt der Goldauer, der unmittelbar an der geplanten Deponiegrenze wohnt. Seinen Kampf gegen die Deponie hat er jüngst auch illustriert und präsentiert seine Ergebnisse auf einer Internetseite (www.perle-bernerhoehe.ch).

 

Ein Begriff, zwei Erklärungen

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Deponie auf der Bernerhöhe wurde schon oft der «Sammelbegriff» Inertdeponie verwendet. Was aber versteht man unter Inertdeponie und dem sauberen Bauaushub? Dazu Georg Schelbert: «Es gibt zwei Begriffe für Inertstoffdeponien. Im einen Fall ist sauberer Bauaushub gemeint, im andern Bau- und Hausabbrüche. Ich will klarstellen und ich bestätige: Es ist nur sauberer, unverschmutzter Bauaushub, der abgelagert werden soll.» Und dies wiederum heisst: Erde, Lehm, Gestein,alles was bei einem «jungfräulichen Aushub» anfällt.

 

 

 

Dieser Artikel erschien am 4. November 2011  in der Neuen Schwyzer Zeitung:

 

Darüber freut sich Erwin Hammer.