Umweltbatzen

Dies ist der Originaltext der Vereinbarung/Zweckbestimmung des Umweltbatzens zwischen der Gemeinde Arth und der Schelbert AG. Speziell ist der von der Redaktion eingefügte (***1) Vermerk. Die Schelbert AG hat mit diesem Vertragspassus einen cleveren Schlungg mit der Gemeinde getätigt. Auf der Gemeinde hat das niemand gemerkt. Eine Baubewilligung, unter der Berücksichtigung einer solchen Vereinbarung, grenzt an aktive Bestechung. Es handelt sich hier ganz eindeutig um Begünstigungszahlungen. Eine solche Vereinbarung hätte die Gemeindebehörde unter keinen Umständen eingehen dürfen.

 

Umweltbatzen Schelbert AG

Vereinbarung I Zweckbestimmung

zwischen

Schelbert AG, Tief- und Strassenbau, Stalden, 6436 Muotathal

und

Gemeinde Arth

vertreten durch Gemeindepräsident Heinz Theiler

und Gemeindeschreiber Franz Huser

 

Die Schelbert AG. eine Tiefbauunternehmung mit über 60 Mitarbeitern, ist in der Region Schwyz und

Umgebung tätig. Eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des gesamten Betriebes bildet die

Gewinnung von Kies sowie die Ablagerung von Inertstoffen und unverschmutzdem Aushub.

Die Gewinnung, der Transport sowie die Ablagerung der Materialien bedeutet für unsere Mitbürger

zweifelsohne ein Mehr an Immissionen. Die Schelbert AG, zertifiziert nach ISO 14001, fühlt sich

verpflichtet, immer wieder Verbesserungen in den Belangen Umwelt, Soziales und Marktwirtschaft

anzustreben.

Trotz all diesen Anstrengungen würde uns ohne die Zustimmung unserer Mitbürger zu den

verschiedenen Deponien in unserer Region dieses wichtige Standbein fehlen.

Mit dem Umweltbatzen der Schelbert AG sollen Teilaspekte dieser Ziele via Gemeinde erreicht werden.

Der Umweltbatzen, den die Schelbert AG schon seit einigen Jahren in der Gemeinde Muotathalleistet, soll als Institut weiterhin fortbestehen und auf die Gemeinde Arth erweitert werden. Zu diesem Zweck stellt die Schlebert AG künftig pro Jahr Fr. 5000.- der Gemeinde  zur Verfügung und zwar. zwecks Unterstützung Umweltanliegen in der Gemeinde Arth, so u.a.

  • Förderung des Umweltverständnisses in der Schule (Sensibilisierung I Animation)
  • Unterstützung von Vereinen I Gesellschaften in Umweltbelangen
  • Aufräumungsarbeiten im öffentlichen Naturbereich (Bäche putzen, etc.)
  • Alimentation von Förderpreisen im Bereich Umwelt
  • Beschilderung von öffentlichen Naturpfaden

Es ist das Anliegen der SchelbertAG, dass der Umweltbatzen generell nur für die Alimentierung solcher Aufgaben verwendet wird, welche nicht ohnehin in den gesetzlichen Aufgabenbereich fallen, wie z.B. das Kehrichtwesen. Hält es die Schelbert AG für begründet, kann sie die Leistung des Umweltbatzens unter entsprechender Voranzeige einstellen (*** 1). Anderseits unterbreiten die Gemeinde bzw. deren Umweltkommissionen jährlich einen  Bericht zuhanden der Schelbert AG über die zu planenden Aktivitäten und die hiefür eingesetzten Mittel.

brief-schelbert-batzen

Briefkopie der Vereinbarung.