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Buosingen: Asbestalarm sorgt für Anzeige bei der Gemeinde Arth
Neuer Gegenwind für das geplante Bundesasylzentrum in Goldau: Naturschützer Erwin Hammer fordert ein öffentliches Baubewilligungsverfahren und zeigt die Arther Behörde an.

Nicht nur die Schwyzer SVP, auch die Naturschützer künden nun grossen Widerstand gegen das geplante Bundesasylzentrum Buosingen in Goldau an. Der Naturschützer Erwin Hammer will die «Verschandelung» dieser Umgebung stoppen.
Der Widerstand kommt kurz bevor das Staatssekretariat für Migration – respektive das für die Bauplanung verantwortliche Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) – das Projekt vorstellen will. Bereits Anfang März soll es nämlich so weit sein, dass das für 170 Personen konzipierte Bundesasylzentrum der Öffentlichkeit präsentiert wird. Ab 2030 sollen die neuen Räumlichkeiten dann in Betrieb genommen werden.
Asbestmaterial auf Gelände des künftigen Asylzentrums
etzt kommt neuer und heftiger Gegenwind auf. Erwin Hammer, der in der unmittelbaren Umgebung auf der Bernerhöhe wohnt, hat während eines Rundgangs auf dem bereits fast leer stehenden Campingplatz einen Haufen Material festgestellt, das neben dem Chlausenbach gelagert wird. «Ich bin überzeugt, dass sich auf diesem Gelände sehr viel asbesthaltiges Material findet, das nicht sachgerecht entsorgt wird», erklärte er am Freitag in der «NZZ».
Tatsächlich enthalten Eternitplatten und Bodenbeläge, die in den letzten Monaten in grossen Mengen auf dem Campingplatz herausgerissen wurden, Asbest. Dass damit nicht zu spassen ist, schreibt auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dieses fordert deshalb für jegliche Bearbeitung dieser asbesthaltigen, krebserregenden Bauprodukte – selbst wenn es sich nur um kleine Reparaturen und Unterhaltsarbeiten handelt – Schutzmassnahmen.

Hammer ging einen Schritt weiter und hat wegen der Asbestrückstände bei der Gemeinde Arth nun eine Aufsichtsanzeige eingereicht. Er verlangt die Einleitung eines öffentlichen Baubewilligungsverfahrens, um sicherzustellen, dass die Sonderabfälle erfasst werden und ein Entsorgungskonzept erstellt wird, wie die «NZZ» weiter schreibt. Hammer sagt: «Dieser Ort darf nicht zu einem Schandfleck werden.»
Gemeinde Arth weist Problem zurück
«Im Zuge der Kündigungen wurden die Mieter aufgefordert, sämtliche auf den jeweiligen Mietflächen befindlichen Bauten, Anlagen und persönlichen Einrichtungen zu entfernen», entgegnete Erich Vokinger, Abteilungsleiter Bau-Planung der Gemeinde Arth, im «NZZ»-Artikel. Die Gemeinde Arth sehe deshalb kein Problem. 2025 habe man, so Vokinger, festgestellt, dass verschiedene Camper ihre Flächen nicht ordnungsgemäss leer geräumt hätten.
Hammer grenzt sich vom SVP-Widerstand ab
Bisher kam der Widerstand gegen das Bundesasylzentrum in Goldau von rechts. Die SVP hat bekanntlich eine Volksinitiative eingereicht, die vom Kantonsrat im letzten Jahr angenommen wurde. Das Volksbegehren verlangt, dass sich die Regierung gegen Asylzentren wehrt.
Von der SVP-Haltung distanziert sich Erwin Hammer in der «NZZ». «Wenn Not am Mann ist, würde ich auch Asylbewerber in meinem Haus unterbringen», wird er zitiert. Hammer geht es um den Naturschutz und den Erhalt der einmaligen Landschaft. Er ist entsprechend entsetzt über das Vorhaben des Bundes und hat dies auch schriftlich gegenüber dem Bund kundgetan.
Hammers Widerstandskraft ist bekannt. Er hat sich bekanntlich vehement dagegen gewehrt, dass im Gebiet Bernerhöhe/Buosingen eine Deponie für Aushubmaterial entsteht. Er setzte sich gegen den Kanton Schwyz und die Gemeinde Arth durch. 2021 kam das endgültige Aus für die Deponie, nachdem der Bund das Gebiet national als schutzwürdig eingestuft hatte. Naturschützer wie SVP rücken deshalb in ihrer Argumentation gegen das künftige Bundesasylzentrum auch die Schutzwürdigkeit dieses Gebietes immer wieder in den Vordergrund. (adm)
Gegenüber dem BBL habe man ausdrücklich darauf hingewiesen, «dass sämtliche Rückbau- und Entsorgungsarbeiten gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgen müssen». Vokinger beruhigt: Die Eternitplatten seien lediglich auf dem Areal deponiert. «Das möglicherweise asbesthaltige Material wird ja nicht zerschlagen oder zerschnitten.» Erst bei solchen Arbeitsschritten könnte Asbest freigesetzt werden.
Quelle:
Bote der Urschweiz,
Jürg Auf der Maur, 28.02.2026
Asbest auf Gelände von geplantem Bundesasylzentrum entdeckt
Das umstrittene Asylzentrum Buosingen im Kanton Schwyz befindet sich in einer schützenswerten Landschaft. Der Naturschützer Erwin Hammer will die «Verschandelung» dieser Umgebung stoppen.
Der ehemalige Campingplatz Buosingen am Lauerzersee im Kanton Schwyz macht einen trostlosen Eindruck. Auf dem Areal, auf dem der Bund in vier Jahren 170 abgewiesene Asylbewerber unterbringen möchte, leben noch einige Dauercamper. Die meisten Bewohner sind bereits weg. Viele von ihnen kümmern sich nicht darum, was sie hinterlassen. So liegen einige Wohnwagen auf der Seite, einige der ehemals bewohnten Häuschen verfallen, und überall türmt sich der Abfall.
Erwin Hammer wohnt ganz in der Nähe dieses Geländes. Während eines Rundgangs auf dem Campingplatz deutet er auf einen Haufen Material, das neben dem Chlausenbach gelagert wird. «Ich bin überzeugt, dass sich auf diesem Gelände sehr viel asbesthaltiges Material befindet, das nicht sachgerecht entsorgt wird», sagt er und schüttelt den Kopf. Hammer weiss, wovon er spricht. Der 74-jährige gelernte Schmied und Schlosser revidierte viele Jahre lang Filteranlagen von Grossbetrieben und arbeitete wegen der Immissionen mit einer Schutzmaske.
Gefährliche Asbestfasern
Tatsächlich enthalten Eternitplatten, mit denen die Camper in Buosingen ihre fest installierten Wohnwagen und Häuschen deckten, Asbest. Dasselbe gilt für Bodenbeläge, die in den letzten Monaten in grossen Mengen auf dem Campingplatz herausgerissen wurden. «Bereits geringe Konzentrationen von Asbeststaub in der Luft können die Entstehung von Krebserkrankungen der Lunge fördern», mahnt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Weiter hält das BAG fest: «Jegliche Bearbeitung asbesthaltiger Bauprodukte, auch kleine Reparaturen und Unterhaltsarbeiten, erfordert Schutzmassnahmen.»

Brisant: Das gefährliche Material lagert auf einem Areal, das seit dem 1. Januar dem Bund gehört. Das Staatssekretariat für Migration plant hier ein Bundesasylzentrum (BAZ) für 170 abgewiesene Asylbewerber. Die Verantwortung für den Neubau trägt das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), das einen Studienauftrag für die neu zu erstellenden Gebäude ausgeschrieben hat. Es hat allen Mietern gekündigt. Die letzten Bewohner müssen den Campingplatz bis zum 30. Juni 2026 verlassen.
Campingplatz wird zu Bundesasylzentrum
Erwin Hammer ist entsetzt über solche Pläne in einer landschaftlich einzigartigen Umgebung, die als «Intensiverholungszone Camping» klassifiziert ist. Hier zu bauen, ist generell heikel, entsteht doch das Asylzentrum in einer Landschaft, die durch die riesigen Steinblöcke des Goldauer Bergsturzes von 1806 geprägt ist.
«Dieser Ort darf nicht zu einem Schandfleck werden», betont Hammer. Er hat wegen der Asbestrückstände bei der Gemeinde Arth eine Aufsichtsanzeige eingereicht und verlangt die Einleitung eines öffentlichen Baubewilligungsverfahrens. So will er sicherstellen, dass die Sonderabfälle vor dem Abbruch erfasst werden und ein Entsorgungskonzept erstellt wird.
Die Gemeinde sieht in den jetzigen Zuständen kein Problem. «Im Zuge der Kündigungen wurden die Mieter aufgefordert, sämtliche auf den jeweiligen Mietflächen befindlichen Bauten, Anlagen und persönlichen Einrichtungen eigenständig zu entfernen», sagt Erich Vokinger, der Abteilungsleiter Bau-Planung der Gemeinde Arth. 2025 habe man festgestellt, dass verschiedene Camper ihre Flächen nicht ordnungsgemäss leer geräumt hätten.
Laut Vokinger hat man dem BBL daraufhin auf ein entsprechendes Gesuch hin die Bewilligung für die Wegräumung beziehungsweise den Abbruch der vereinzelt zurückgelassenen Wohnwagen erteilt. «Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Rückbau- und Entsorgungsarbeiten gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgen müssen», sagt der Gemeindevertreter.
Er kann nachvollziehen, dass die zurückgelassenen Materialien nur sporadisch entsorgt werden. «Wir haben keine Bedenken.» Die Eternitplatten, die jahrelang über den Wohnwagen und Hütten gelegen haben, seien lediglich auf dem Areal deponiert. «Das möglicherweise asbesthaltige Material wird ja nicht zerschlagen oder zerschnitten.» Das wären Arbeitsschritte, bei denen Asbest freigesetzt werden könnte. Auf Anfrage der NZZ teilt das BBL mit, es werde die Eternitplatten nach den gültigen Umweltbestimmungen entsorgen lassen.
Deponie erfolgreich bekämpft
Der Kampf gegen die Asbestgefahr ist nur die erste Etappe von Hammers Widerstand. «Hier darf kein riesiges Gebäude für Asylbewerber entstehen, das diese Landschaft zerstört», bekräftigt er. Sein Protest richtet sich allerdings nicht gegen die Asylbewerber. Der Naturschützer schafft rund um sein Haus neue Lebensräume für Zauneidechsen und Schwalbenschwanz-Schmetterlinge. Mit der «anderen Opposition», wie er sie mit Blick auf die SVP nennt, will er nichts zu tun haben. «Wenn Not am Mann ist, würde ich auch Asylbewerber in meinem Haus unterbringen», sagt Hammer.
An vorderster Front gegen das Asylzentrum kämpft die SVP Schwyz mit ihrem nationalen Parteipräsidenten Marcel Dettling. Die SVP hat eine kantonale Volksinitiative gegen das Projekt eingereicht, die im Oktober 2025 vom Kantonsparlament angenommen wurde. Das Volksbegehren verlangt von der Kantonsregierung, sich mit allen Mitteln gegen das Asylzentrum zu wehren.

Die Schwyzer Behörden werden sich hüten, Hammer zu unterschätzen. Bereits einmal hat der heute 74-Jährige ein Grossprojekt in der Nähe des Asylzentrums praktisch im Alleingang verhindert. Kurz nachdem er 2006 in sein Haus eingezogen war, erfuhr er, dass in der unmittelbaren Umgebung eine Deponie für Aushubmaterial geplant war. Der Kanton Schwyz und die Gemeinde Arth unterstützten dieses Projekt. «Schon damals konnte ich nicht schweigen und habe allen Mut zusammengenommen und gekämpft», erinnert sich Hammer.
Der Bauernsohn, der, wie er sagt, von seinen Eltern mit einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit ausgestattet wurde, ergriff bei Gemeindeversammlungen das Wort, sammelte Unterschriften und legte überall Einspruch ein. «Dadurch habe ich mir nicht nur Freunde geschaffen und bin bei den Behörden als Querkopf verschrien», sagt er. 2021 kam das endgültige Aus für die Deponie, nachdem der Bund das Gebiet als national schutzwürdig eingestuft hatte und eingeschritten war.
«Wie damals bei der Deponie läuft auch jetzt sehr vieles falsch. Der Bund diktiert von oben, wo das Zentrum zu stehen kommt, und der Kanton setzt diese Zwängerei um, ohne genau hinzuschauen», kritisiert er. «Doch ich habe gemerkt, dass man als einzelner Bürger nicht ohnmächtig ist, wenn man es wagt, gegen die Mächtigen anzukämpfen.»
«Die Natur bleibt Sieger»
Bereits bevor er das Asbest auf dem Campingplatz entdeckte, hatte Hammer Einspruch eingelegt, da sich das Gelände des künftigen BAZ in einer Gefahrenzone befindet. Er verweist auf die Gefahrenkarte des Kantons Schwyz, auf der für einen Teil des Geländes eine erhebliche Gefährdung durch den Chlausenbach verzeichnet ist. Auf dem Rest der Parzelle besteht eine mittlere Gefährdung. Auch am vom SEM durchgeführten Mitwirkungsverfahren zum Sachplan Asyl hat Hammer teilgenommen. In seiner Eingabe äussert er Bedenken hinsichtlich des Naturschutzes und merkt an, dass mögliche Alternativstandorte nur ungenügend geprüft worden seien.
Demnächst wird feststehen, wie das künftige Bundesasylzentrum aussehen wird. «Im Rahmen des Studienauftrags konnte durch das Beurteilungsgremium ein Siegerprojekt erkürt werden», sagt Regi Mathis-Deplazes vom BBL. Voraussichtlich Anfang März wird die Öffentlichkeit informiert. Laut BBL wurde mit dem nun abgeschlossenen Studienauftrag eine ortsverträgliche Projektlösung ermittelt, «die sich durch hohe architektonische, ortsbauliche und landschaftsgestalterische Qualitäten auszeichnet und den spezifischen Anforderungen an Nutzung und Betrieb sowie der Nachhaltigkeit und dem Landschaftsschutz gerecht wird».
Für Erwin Hammer steht jedoch fest, dass ein Bundesasylzentrum am geplanten Ort auf keinen Fall naturschonend umgesetzt werden kann. Er ist davon überzeugt, dass sein Widerstand die Pläne zu Fall bringen wird. Dies bringt er mit einem Plakat zum Ausdruck, das er an seinem Haus angebracht hat. Darauf steht: «Die Natur bleibt Sieger.»
Zuerst erschienen in der NNZ am 27.02.2026.
Von Erich Aschwanden
Erneutes Nein zur Deponie
Die Geländemulde unterhalb der Bernerhöhe.Bild: Jürg Auf der MaurDie Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission lehnt auch ein abgespecktes Projekt für eine Deponie im Gebiet unterhalb der Bernerhöhe Richtung Lauerz ab.
Der Goldauer Bauernsohn Erwin Hammer strahlt: «Seit 14 Jahren kämpfe ich dafür, dass das schöne Gebiet unterhalb der Bernerhöhe Richtung Lauerz nicht zum Standort einer Deponie wird.» Jetzt ist er seinem Ziel einen weiteren grossen Schritt näher gekommen.
Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hat sich in einem Gutachten erneut und deutlich gegen ein Deponievorhaben ausgesprochen. Dieses Mal ging es um die Beurteilung einer «abgespeckten» Version. Bereits 2014 kam die ENHK zum Schluss, dass das damals durch die Firma Schelbert AG, Muotathal, vorgelegte Projekt eine «schwerwiegende Beeinträchtigung» sei.
Die betroffene Geländemulde gehört als Objekt im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) zu den schützenswerten Landschaften und umfasst als Ausläufer und Zeuge des Goldauer Bergsturzes neben Gehölz und Felsblöcken etwa auch ein kleinflächiges Moor.
Schelbert AG hält an Deponieplänen auf der Bernerhöhe fest
Gehören damit die Deponiepläne auf der Bernerhöhe der Vergangenheit an? Erwin Hammer hofft das nicht zuletzt für die 2500 Personen, die vor Jahren eine von ihm lancierte Petition unterschrieben haben. «Mir geht es um die einmalig schöne Landschaft und die Natur als Ganzes», so Hammer. Er sei eigentlich schon nach dem Nein von 2014 davon ausgegangen, dass der Kampf nun vorbei sei.
Hammers Kampf ist aber wohl weiterhin nicht ausgestanden. «Unsere Absicht ist nach wie vor, die Deponie in reduziertem Ausmass zu realisieren», erklärt Georges Schelbert sen. auf Anfrage des «Boten der Urschweiz». Immerhin liege eine rechtskräftige Zone für Materialgewinnung und Ablagerung vor, welche die Arther Stimmbürger genehmigt hätten und der Regierungsrat in Kraft gesetzt habe. Das ENHK-Gutachten sei eine Stellungnahme, die in der Umsetzung des Projektes so weit wie möglich berücksichtigt werde. «Unseres Erachtens sind nun die Behörden gefordert, aufzuzeigen, wie dieser Rechtserlass – nämlich das Recht auf Errichtung und Betrieb einer Deponie – umgesetzt werden kann.» (adm)
ENHK-Gutachten lehnt auch reduziertes Projekt ab
Nach dem Nein 2014 durch die ENHK legte die Schelbert AG 2019 ein reduziertes Projekt vor. Das Deponievolumen wurde von rund 280000 Kubikmetern auf 134000 verkleinert. Der Abbauperimeter wurde so reduziert, dass die bestehende Geländemulde zwar verkleinert, aber nicht mehr vollständig überschüttet worden wäre. Die maximale Schutthöhe wäre noch auf 12 und nicht mehr auf 25 Meter zu stehen gekommen. Die grossen Steinblöcke wären vollständig erhalten geblieben, die kleineren wären entnommen, zwischengelagert und anschliessend wieder platziert worden.
Die Kommission bleibt aber bei ihrem Nein: «Sie stellt fest, dass das Projekt auch mit einem reduzierten Volumen weiterhin zu einer markanten Veränderung der ursprünglichen Topografie und zu Zerstörung von grossen Teilen des Felssturzreliefs führt», heisst es im Gutachten.
Auch wenn die grössten Blöcke an ihrem Standort erhalten werden, so die von Präsidentin Heidi Z’graggen unterschriebene Expertise, «würden sie doch ihre authentische Zeugenfunktion des Bergsturzereignisses verlieren». Die kleineren Felsblöcke würden zudem durch die geplante temporäre Entfernung und Wiedereinsetzung an einem neuen Standort ihre natürliche Einbettung verlieren.
Insgesamt kommt die Kommission zum Schluss, «dass auch das reduzierte Projekt einer Deponie für unverschmutzten Aushub am Standort Buosigen-Bernerhöchi zu einer schweren Beeinträchtigung im Hinblick auf die Schutzziele des BLN-Objektes führt», so die Urner CVP-Ständerätin.
Jürg Auf der Maur,
Bote der Urschweiz, 21. April 2020
In Goldau wachsen Bohnen am Kirschbaum
Die geernteten Bohnen legt Erwin Hammer in den Kratten, in den früher die Früchte des Kirschbaums kamen. Bild: Lea Langenegger
Erwin Hammer hat eine uralte Bohnensorte gepflanzt.
Erwin Hammer bewirtschaftet in seinem Zuhause auf der Bernerhöhe einen riesigen Garten. Neben Kürbissen, Gurken, Kohlrabi und Tomaten sind auch verschiedene Kräuter zu finden. Nun erfreut er sich an einer neuen Pflanze. Entlang des Stamms eines Kirschbaums wächst eine uralte Bohnenart. Erwin Hammer hat die Äste mehrheitlich abgesägt. Die Bohnen ranken sich den ganzen Baum empor und wachsen über die Baumkrone wieder in Richtung Boden.
Die Samen hat er von einem Freund bekommen. «Als er mir sagte, dass die Pflanze so hoch werde, habe ich gedacht, der erzählt mir Quatsch», sagt Hammer. Wie die Sorte heisst, weiss der 68-Jährige nicht. «Ich nenne sie einfach Bernerhöchi-Bohnen.»
«Die Natur ist mein Fernseher»
Den Korb, den Erwin Hammer ursprünglich brauchte, um die Kirschen zu pflücken, nutzt er nun für die Bohnen. Die wachsen wie verrückt. «Einige nehme ich selber, aber den Rest möchte ich verschenken.»
Erwin Hammer tüftelt gerne und probiert in seinem Garten immer wieder Neues aus. Deshalb hat er auch die Bohnen gepflanzt. Gleichzeitig kann er so die Artenvielfalt fördern. Hammer freut sich, wenn er Tieren und Pflanzen in seinem Garten einen Platz geben kann. Die Natur soll leben, findet er. «Ich brauche auch gar keinen Fernseher. Die Natur ist mein Fernseher», schwärmt er. Sein nächstes Projekt ist die Förderung der Zauneidechsen.
Bote der Urschweiz
17. September 2019
LEA LANGENEGGER
Wer beobachtet,wird vieles besser verstehen
Gedanken von der Bernerhöhe
Seit vielen Jahren ist das Haus ennet der Bernerhöhe das Zuhause von Erwin Hammer. Von dieser herrlichen Warte aus schweift sein Blick tagtäglich von den Rigihängen über den Urmiberg und die beiden Mythen bis hin zum Gnipen, von wo sich vor gut 200 Jahren der verheerende Bergsturz gelöst hat. Er verfolgt zwar weniger den Verkehr auf der Landstrasse, dafür viel eher das, was den Weg im rechten Winkel über die Strasse nimmt: das Wild! Durch diese landschaftliche Idylle verläuft nämlich für Reh, Fuchs, Wildschwein, Feldhase, Marder, Dachs und Rothirsch der Weg vom Schwyzer Becken auf die Rigiseite: der Wildtierkorridor.
Wildtierbrücke über die Autobahn
Im Moment wird der durch die Autobahn Goldau-Steinen unterbrochene nationale Wildtierkorridor SZ 5 saniert. Dazu gehört der Bau einer Wildbrücke im Bereich der Röthen, die nächstens vom Bund (Astra) für 10 Millionen Franken in Angriff genommen wird; der Kanton seinerseits erstellt die erforderlichen Leitstrukturen. Beides, Brücke wie Leitstrukturen, wird in Zukunft den wandernden Säugetieren den sicheren Weg von den Muotathaler Bergen in die Rigiwälder weisen. Ein aufwendiges Projekt, das aber einem nachhaltigen Schutz der belebten Natur zugutekommen soll! Darauf darf sich die Tierwelt und dürfen auch wir uns freuen – wenn da nicht noch eine grosse Unbekannte lauern würde… Führt der Wildtierkorridor in eine Sackgasse?
Noch ist nämlich keineswegs sicher, dass die Wildtiere über den erneuerten Korridor nicht direkt in eine Deponie hineinlaufen! Das Gebiet an der Bernerhöhe ist nämlich in der kantonalen Richtplananpassung 2018 noch immer als möglicher Deponiestandort eingetragen – wenn auch vorerst nur als sogenanntes «Zwischenergebnis» – das heisst, dass noch keine sichere Zustimmung gegeben werden kann. Das Baureglement der Gemeinde Arth hält aber bereits fest, was alles auf diesem Deponiegelände erlaubt sein wird: Ablagerungen von Strassen und Hochbauten, von Tunnel- und Kavernenbauten, Brechen, Sortieren sowie Aufbereiten von solchen Materialien, Erstellung der dazu nötigen Bauten und Anlagen. Ja, da dürfen sich alle selber ein Bild machen. Die Campingbenützer werden sich wohl aus dem Staub machen.
SchicksalderWildtiere?
Und die Tiere? – Die sollen einen anderen Weg suchen! Die sichernden Trittsteine am Rande der Strasse, die Lebensraum- und Ruhestrukturen sind weg. Für das Wild wirds gefährlich. Zudem ist diese Geländekammer auch der Wohnraum von zahlreichen Kleintieren, Fröschen, Zauneidechsen, Igeln; verschiedenste Vogelarten sind hier zu beobachten, und in der Moorlandschaft liegt ein besonders schützenswertes Amphibien-Laichgebiet. Diesem anderen Teil der Tierwelt bleibt dann – im besten Fall – nur noch die Emigration. Wohin?
Die vor zehnJahrenvon ErwinHammer gestartete Rettungsaktion der Bernerhöhe ist also noch nicht abgeschlossen – ja, sie wird jetzt wieder brandaktuell. Damals unterzeichneten mehr als 2500 Naturfreunde und -freundinnen aus nah und fern seine Unterschriftenbogen.
Mit Unterstützung der Bevölkerung sollte das Gebiet jenseits der Bernerhöhe gegen Lauerz hin als einzigartige Naturlandschaft erhalten und vor einer Überschwemmung mit (vorerst!) 299 000 Kubikmeter Deponieabfall gerettet werden. Zwar konnten bisher nur Teilziele erreicht werden – zum Beispiel das Gutachten der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission. Der Vertrauenserweis vom Jahr 2009 aber schenkt dem unermüdlichen Erwin Hammer heute noch Kraft, auch weiterhin für den Schutz der Perle Bernerhöhe (www.perle-bernerhoehe.ch) zu kämpfen. Und vielleicht darf diese Naturlandschaft wiederum breite Unterstützung erhalten. Was ennet der Bernerhöhe vor sich geht, ist bestimmt nicht gleichgültig!
Indessen lässt sich unsere prächtige Landschaft, auchdas kleine Idyll auf der Bernerhöhe, noch weiterhin und vielleicht noch intensiver geniessen – im Bewusstsein, dass die Natur ein unverzichtbarer Teil unserer Lebenswelt blei- ben muss.
Walter Eigel,
Rigi-Post, 23. Mai 2019