Baureglement

 

Deckblatt der Schelbert AG zur Baueingabe

 

Baureglement der Gemeinde Arth / Gesamtrevision 2009 Stand der Beratungen: 14.9.2009 (GRB Nr. 527 vom 14.9.2009)


 

Das von der Firma Schelbert (Töbeler), Bauschutt-Center und Inertstoffe aufdiktierte Baureglement der Gemeinde Arth spricht eine klare Sprache. Da kann auch das beschönigte und seinerzeit mit dem Baugesuch eingereichte Deckblatt (oben) zum Deponiegesuch nichts beschönigen!


Baureglement

(Auszug)

Art. 37

1 Die Zone ist für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial, wie es bei Hoch- und Tiefbauarbeiten, Tunnel-, Kavernen- und Stollenbauten , anfällt, bestimmt.

2 Für die Dauer der Ablagerung sind zudem foIgende Aktivitäten gestattet:

  • Abbau von Steinen, Kies, Erde und anderen Rohstoffen;
  • Zwischenlagerung und Umschlagen von unverschmutztem Aushubmaterial im Sinne der BUWAL Aushubrichtlinien 1999 sowie von Steinen, Kies und Erde;
  • Aufbereitung von solchem Material, welches gemäss vorliegender Bestimmung abgebaut oder zwischengelagert werden darf, so insbesondere das Sortieren und Brechen;
  • Erstellen und Betrieb der bebiebsnotwendigen Bauten und Anlagen

3 Die Materialablagerung ist landschaftsschonend vorzunehmen. Die endgültige Gestaltung des Geländes nach Abschluss der Materialablagerung ist in der Baubewilligung festzulegen. Bei der Rekultivierung sind die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

4 Nach Vollendung der Ablagerung ist das Areal wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen.

 

Zweifelsohne würde das Baureglement der Gemeinde Arth ein Schandfleck ermöglichen, den man für die nächsten 20 bis 30 Jahre zu ertragen hätte

 

Wenn Sie die Wahl hätten, für welches Motiv würden Sie sich entscheiden?

 

Perle Bernerhöhe...

Perle Bernerhöhe

... oder Schutthalde