Buosingen: Asbestalarm sorgt für Anzeige bei der Gemeinde Arth


Neuer Gegenwind für das geplante Bundesasylzentrum in Goldau: Naturschützer Erwin Hammer fordert ein öffentliches Baubewilligungsverfahren und zeigt die Arther Behörde an.

 

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Die meisten Campingbenutzer haben den Platz bereits verlassen. Zurück bleibt Material, das teilweise nicht ordnungsgemäss entsorgt wurde. 

 

Nicht nur die Schwyzer SVP, auch die Naturschützer künden nun grossen Widerstand gegen das geplante Bundesasylzentrum Buosingen in Goldau an. Der Naturschützer Erwin Hammer will die «Verschandelung» dieser Umgebung stoppen.

 

Der Widerstand kommt kurz bevor das Staatssekretariat für Migration – respektive das für die Bauplanung verantwortliche Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) – das Projekt vorstellen will. Bereits Anfang März soll es nämlich so weit sein, dass das für 170 Personen konzipierte Bundesasylzentrum der Öffentlichkeit präsentiert wird. Ab 2030 sollen die neuen Räumlichkeiten dann in Betrieb genommen werden.

 

Asbestmaterial auf Gelände des künftigen Asylzentrums

 

etzt kommt neuer und heftiger Gegenwind auf. Erwin Hammer, der in der unmittelbaren Umgebung auf der Bernerhöhe wohnt, hat während eines Rundgangs auf dem bereits fast leer stehenden Campingplatz einen Haufen Material festgestellt, das neben dem Chlausenbach gelagert wird. «Ich bin überzeugt, dass sich auf diesem Gelände sehr viel asbesthaltiges Material findet, das nicht sachgerecht entsorgt wird», erklärte er am Freitag in der «NZZ».

 

Tatsächlich enthalten Eternitplatten und Bodenbeläge, die in den letzten Monaten in grossen Mengen auf dem Campingplatz herausgerissen wurden, Asbest. Dass damit nicht zu spassen ist, schreibt auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dieses fordert deshalb für jegliche Bearbeitung dieser asbesthaltigen, krebserregenden Bauprodukte – selbst wenn es sich nur um kleine Reparaturen und Unterhaltsarbeiten handelt – Schutzmassnahmen.

 

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Einzelne Materialien weisen auch Asbest auf, das Krebs erregen kann und deshalb ganz vorsichtig und mit Schutzmassnahmen beseitigt werden muss.

 

Hammer ging einen Schritt weiter und hat wegen der Asbestrückstände bei der Gemeinde Arth nun eine Aufsichtsanzeige eingereicht. Er verlangt die Einleitung eines öffentlichen Baubewilligungsverfahrens, um sicherzustellen, dass die Sonderabfälle erfasst werden und ein Entsorgungskonzept erstellt wird, wie die «NZZ» weiter schreibt. Hammer sagt: «Dieser Ort darf nicht zu einem Schandfleck werden.»

 

Gemeinde Arth weist Problem zurück

 

«Im Zuge der Kündigungen wurden die Mieter aufgefordert, sämtliche auf den jeweiligen Mietflächen befindlichen Bauten, Anlagen und persönlichen Einrichtungen zu entfernen», entgegnete Erich Vokinger, Abteilungsleiter Bau-Planung der Gemeinde Arth, im «NZZ»-Artikel. Die Gemeinde Arth sehe deshalb kein Problem. 2025 habe man, so Vokinger, festgestellt, dass verschiedene Camper ihre Flächen nicht ordnungsgemäss leer geräumt hätten.

 

Hammer grenzt sich vom SVP-Widerstand ab

 

Bisher kam der Widerstand gegen das Bundesasylzentrum in Goldau von rechts. Die SVP hat bekanntlich eine Volksinitiative eingereicht, die vom Kantonsrat im letzten Jahr angenommen wurde. Das Volksbegehren verlangt, dass sich die Regierung gegen Asylzentren wehrt.

Von der SVP-Haltung distanziert sich Erwin Hammer in der «NZZ». «Wenn Not am Mann ist, würde ich auch Asylbewerber in meinem Haus unterbringen», wird er zitiert. Hammer geht es um den Naturschutz und den Erhalt der einmaligen Landschaft. Er ist entsprechend entsetzt über das Vorhaben des Bundes und hat dies auch schriftlich gegenüber dem Bund kundgetan.

 

Hammers Widerstandskraft ist bekannt. Er hat sich bekanntlich vehement dagegen gewehrt, dass im Gebiet Bernerhöhe/Buosingen eine Deponie für Aushubmaterial entsteht. Er setzte sich gegen den Kanton Schwyz und die Gemeinde Arth durch. 2021 kam das endgültige Aus für die Deponie, nachdem der Bund das Gebiet national als schutzwürdig eingestuft hatte. Naturschützer wie SVP rücken deshalb in ihrer Argumentation gegen das künftige Bundesasylzentrum auch die Schutzwürdigkeit dieses Gebietes immer wieder in den Vordergrund. (adm)

 

 

Gegenüber dem BBL habe man ausdrücklich darauf hingewiesen, «dass sämtliche Rückbau- und Entsorgungsarbeiten gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgen müssen». Vokinger beruhigt: Die Eternitplatten seien lediglich auf dem Areal deponiert. «Das möglicherweise asbesthaltige Material wird ja nicht zerschlagen oder zerschnitten.» Erst bei solchen Arbeitsschritten könnte Asbest freigesetzt werden.

 

 

 

 

Quelle:
Bote der Urschweiz,
Jürg Auf der Maur, 28.02.2026