Asbest auf Gelände von geplantem Bundesasylzentrum entdeckt
Das umstrittene Asylzentrum Buosingen im Kanton Schwyz befindet sich in einer schützenswerten Landschaft. Der Naturschützer Erwin Hammer will die «Verschandelung» dieser Umgebung stoppen.
Der ehemalige Campingplatz Buosingen am Lauerzersee im Kanton Schwyz macht einen trostlosen Eindruck. Auf dem Areal, auf dem der Bund in vier Jahren 170 abgewiesene Asylbewerber unterbringen möchte, leben noch einige Dauercamper. Die meisten Bewohner sind bereits weg. Viele von ihnen kümmern sich nicht darum, was sie hinterlassen. So liegen einige Wohnwagen auf der Seite, einige der ehemals bewohnten Häuschen verfallen, und überall türmt sich der Abfall.
Erwin Hammer wohnt ganz in der Nähe dieses Geländes. Während eines Rundgangs auf dem Campingplatz deutet er auf einen Haufen Material, das neben dem Chlausenbach gelagert wird. «Ich bin überzeugt, dass sich auf diesem Gelände sehr viel asbesthaltiges Material befindet, das nicht sachgerecht entsorgt wird», sagt er und schüttelt den Kopf. Hammer weiss, wovon er spricht. Der 74-jährige gelernte Schmied und Schlosser revidierte viele Jahre lang Filteranlagen von Grossbetrieben und arbeitete wegen der Immissionen mit einer Schutzmaske.
Gefährliche Asbestfasern
Tatsächlich enthalten Eternitplatten, mit denen die Camper in Buosingen ihre fest installierten Wohnwagen und Häuschen deckten, Asbest. Dasselbe gilt für Bodenbeläge, die in den letzten Monaten in grossen Mengen auf dem Campingplatz herausgerissen wurden. «Bereits geringe Konzentrationen von Asbeststaub in der Luft können die Entstehung von Krebserkrankungen der Lunge fördern», mahnt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Weiter hält das BAG fest: «Jegliche Bearbeitung asbesthaltiger Bauprodukte, auch kleine Reparaturen und Unterhaltsarbeiten, erfordert Schutzmassnahmen.»

Brisant: Das gefährliche Material lagert auf einem Areal, das seit dem 1. Januar dem Bund gehört. Das Staatssekretariat für Migration plant hier ein Bundesasylzentrum (BAZ) für 170 abgewiesene Asylbewerber. Die Verantwortung für den Neubau trägt das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), das einen Studienauftrag für die neu zu erstellenden Gebäude ausgeschrieben hat. Es hat allen Mietern gekündigt. Die letzten Bewohner müssen den Campingplatz bis zum 30. Juni 2026 verlassen.
Campingplatz wird zu Bundesasylzentrum
Erwin Hammer ist entsetzt über solche Pläne in einer landschaftlich einzigartigen Umgebung, die als «Intensiverholungszone Camping» klassifiziert ist. Hier zu bauen, ist generell heikel, entsteht doch das Asylzentrum in einer Landschaft, die durch die riesigen Steinblöcke des Goldauer Bergsturzes von 1806 geprägt ist.
«Dieser Ort darf nicht zu einem Schandfleck werden», betont Hammer. Er hat wegen der Asbestrückstände bei der Gemeinde Arth eine Aufsichtsanzeige eingereicht und verlangt die Einleitung eines öffentlichen Baubewilligungsverfahrens. So will er sicherstellen, dass die Sonderabfälle vor dem Abbruch erfasst werden und ein Entsorgungskonzept erstellt wird.
Die Gemeinde sieht in den jetzigen Zuständen kein Problem. «Im Zuge der Kündigungen wurden die Mieter aufgefordert, sämtliche auf den jeweiligen Mietflächen befindlichen Bauten, Anlagen und persönlichen Einrichtungen eigenständig zu entfernen», sagt Erich Vokinger, der Abteilungsleiter Bau-Planung der Gemeinde Arth. 2025 habe man festgestellt, dass verschiedene Camper ihre Flächen nicht ordnungsgemäss leer geräumt hätten.
Laut Vokinger hat man dem BBL daraufhin auf ein entsprechendes Gesuch hin die Bewilligung für die Wegräumung beziehungsweise den Abbruch der vereinzelt zurückgelassenen Wohnwagen erteilt. «Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Rückbau- und Entsorgungsarbeiten gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgen müssen», sagt der Gemeindevertreter.
Er kann nachvollziehen, dass die zurückgelassenen Materialien nur sporadisch entsorgt werden. «Wir haben keine Bedenken.» Die Eternitplatten, die jahrelang über den Wohnwagen und Hütten gelegen haben, seien lediglich auf dem Areal deponiert. «Das möglicherweise asbesthaltige Material wird ja nicht zerschlagen oder zerschnitten.» Das wären Arbeitsschritte, bei denen Asbest freigesetzt werden könnte. Auf Anfrage der NZZ teilt das BBL mit, es werde die Eternitplatten nach den gültigen Umweltbestimmungen entsorgen lassen.
Deponie erfolgreich bekämpft
Der Kampf gegen die Asbestgefahr ist nur die erste Etappe von Hammers Widerstand. «Hier darf kein riesiges Gebäude für Asylbewerber entstehen, das diese Landschaft zerstört», bekräftigt er. Sein Protest richtet sich allerdings nicht gegen die Asylbewerber. Der Naturschützer schafft rund um sein Haus neue Lebensräume für Zauneidechsen und Schwalbenschwanz-Schmetterlinge. Mit der «anderen Opposition», wie er sie mit Blick auf die SVP nennt, will er nichts zu tun haben. «Wenn Not am Mann ist, würde ich auch Asylbewerber in meinem Haus unterbringen», sagt Hammer.
An vorderster Front gegen das Asylzentrum kämpft die SVP Schwyz mit ihrem nationalen Parteipräsidenten Marcel Dettling. Die SVP hat eine kantonale Volksinitiative gegen das Projekt eingereicht, die im Oktober 2025 vom Kantonsparlament angenommen wurde. Das Volksbegehren verlangt von der Kantonsregierung, sich mit allen Mitteln gegen das Asylzentrum zu wehren.

Die Schwyzer Behörden werden sich hüten, Hammer zu unterschätzen. Bereits einmal hat der heute 74-Jährige ein Grossprojekt in der Nähe des Asylzentrums praktisch im Alleingang verhindert. Kurz nachdem er 2006 in sein Haus eingezogen war, erfuhr er, dass in der unmittelbaren Umgebung eine Deponie für Aushubmaterial geplant war. Der Kanton Schwyz und die Gemeinde Arth unterstützten dieses Projekt. «Schon damals konnte ich nicht schweigen und habe allen Mut zusammengenommen und gekämpft», erinnert sich Hammer.
Der Bauernsohn, der, wie er sagt, von seinen Eltern mit einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit ausgestattet wurde, ergriff bei Gemeindeversammlungen das Wort, sammelte Unterschriften und legte überall Einspruch ein. «Dadurch habe ich mir nicht nur Freunde geschaffen und bin bei den Behörden als Querkopf verschrien», sagt er. 2021 kam das endgültige Aus für die Deponie, nachdem der Bund das Gebiet als national schutzwürdig eingestuft hatte und eingeschritten war.
«Wie damals bei der Deponie läuft auch jetzt sehr vieles falsch. Der Bund diktiert von oben, wo das Zentrum zu stehen kommt, und der Kanton setzt diese Zwängerei um, ohne genau hinzuschauen», kritisiert er. «Doch ich habe gemerkt, dass man als einzelner Bürger nicht ohnmächtig ist, wenn man es wagt, gegen die Mächtigen anzukämpfen.»
«Die Natur bleibt Sieger»
Bereits bevor er das Asbest auf dem Campingplatz entdeckte, hatte Hammer Einspruch eingelegt, da sich das Gelände des künftigen BAZ in einer Gefahrenzone befindet. Er verweist auf die Gefahrenkarte des Kantons Schwyz, auf der für einen Teil des Geländes eine erhebliche Gefährdung durch den Chlausenbach verzeichnet ist. Auf dem Rest der Parzelle besteht eine mittlere Gefährdung. Auch am vom SEM durchgeführten Mitwirkungsverfahren zum Sachplan Asyl hat Hammer teilgenommen. In seiner Eingabe äussert er Bedenken hinsichtlich des Naturschutzes und merkt an, dass mögliche Alternativstandorte nur ungenügend geprüft worden seien.
Demnächst wird feststehen, wie das künftige Bundesasylzentrum aussehen wird. «Im Rahmen des Studienauftrags konnte durch das Beurteilungsgremium ein Siegerprojekt erkürt werden», sagt Regi Mathis-Deplazes vom BBL. Voraussichtlich Anfang März wird die Öffentlichkeit informiert. Laut BBL wurde mit dem nun abgeschlossenen Studienauftrag eine ortsverträgliche Projektlösung ermittelt, «die sich durch hohe architektonische, ortsbauliche und landschaftsgestalterische Qualitäten auszeichnet und den spezifischen Anforderungen an Nutzung und Betrieb sowie der Nachhaltigkeit und dem Landschaftsschutz gerecht wird».
Für Erwin Hammer steht jedoch fest, dass ein Bundesasylzentrum am geplanten Ort auf keinen Fall naturschonend umgesetzt werden kann. Er ist davon überzeugt, dass sein Widerstand die Pläne zu Fall bringen wird. Dies bringt er mit einem Plakat zum Ausdruck, das er an seinem Haus angebracht hat. Darauf steht: «Die Natur bleibt Sieger.»
Zuerst erschienen in der NNZ am 27.02.2026.
Von Erich Aschwanden