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Neues Urteil stellt Zonenplan infrage
In dieser Landschaft auf der Bernerhöchi ist laut Zonenplan eine Aushubdeponie möglich. Gewichtige Interessen des Bundes sprechen aber dagegen. (Bild Andreas Seeholzer)ARTH ⋅ Im Fall «Zonenplan Bernerhöchi» steht die Frage im Raum, ob das Planwerk überhaupt gültig ist.
Andreas Seeholzer
Die Zonenplanrevision Bernerhöchi, die die Gemeinde Arth 2008 an der Urne verabschiedet hat, weist gravierende Mängel auf. Wie der «Bote» diese Woche enthüllte, hat der Kanton Schwyz bei der Einzonung seine Aufsichtsaufgaben vernachlässigt. Wie einem gestern zur Verfügung gestellten Entscheid der Schwyzer Regierung vom 23. Februar zu entnehmen ist, undefinedweitet sich die Fragestellung nun aus. Denn die rechtlichen Grundsätze des Bundes werden von der Zonenplanrevision derart verletzt, dass sie allenfalls überarbeitet werden muss. In Zusammenhang mit der Schaffung einer Baudeponie stellen sich Fragen zur Waldfeststellung, und die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission hält fest, dass die Landschaft als Relief und Zeuge des Bergsturzes sowie die Biotope und Geotope ungeschmälert geschützt werden müssen. Der Goldauer Erwin Hammer kämpft seit Jahren für den Erhalt dieser Landschaft. «Mein Ziel ist die Rückzonung von der Materialgewinnungs- und Ablagerungs- in die Landwirtschaftszone», sagt er.
Erwin Hammer wehrt sich seit Jahren gegen eine Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial auf der Bernerhöchi. Im Bild zu sehen ist das Gebiet der geplanten Deponie, ihre Höhe ist am Baugespann rechts im Bild ersichtlich. (Bild Andreas Seeholzer)
Eine geplante Deponie darf nicht gebaut werden. Allenfalls in abgespeckter Form, schreibt die Regierung und weist eine Beschwerde ab.
Der Fall reicht ins Jahr 2008 zurück: In der Zonenplanrevision von 2008 wurde auf der Bernerhöchi eine Materialgewinnungs- und Ablagerungszone geschaffen. Ebenfalls 2008 reichte die Schelbert AG, Tiefbau und Strassenbau, ein Baugesuch für eine Bewilligung zur Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial ein. Erwin Hammer reichte Beschwerde ein.
Seit 2008 beschäftigt nun die Frage, ob auf der Bernerhöchi eine Deponie realisiert werden darf, Rechtsvertreter und Richter. In einem ersten Anlauf ging der Fall über alle Instanzen bis ans Verwaltungsgericht. Damals kamen alle Vorinstanzen zum Schluss, dass eine Baubewilligung erteilt werden könne. Nicht so das Verwaltungsgericht. Dieses hiess 2012 eine Beschwerde des Bundesamts für Umwelt (Bafu) und Erwin Hammers gut: Die Baubewilligung für die Deponie wurde aufgehoben.
In der Folge stellte die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) 2014 fest, dass eine Baubewilligung für eine Deponie nicht erteilt werden könne. Im selben Jahr entschied das Amt für Raumentwicklung, dass eine kantonale Baubewilligung verweigert werde. In der Folge lehnte auch die Gemeinde das Bauvorhaben ab. Die Firma Schelbert zog den Fall an die Schwyzer Regierung. Mit Schreiben vom 23. Februar weist die Schwyzer Regierung die Beschwerde nun ebenfalls ab. Konkret: Die Deponie kann in der geplanten Form nicht realisiert werden.
Weiterzug wird geprüft
Wie gestern Georges Schelbert jun. auf Anfrage sagte, wird der Entscheid nun analysiert und ein Weiterzug ans Verwaltungsgericht geprüft.
Erwin Hammer zeigte sich über den Entscheid erfreut. «Es geht mir nur um die Natur», sagte er auf Anfrage, und nicht darum, Unternehmer oder Behörden zu bekriegen.
Der Entscheid der Schwyzer Regierung ist denn in gewisser Hinsicht auch sehr ausgeglichen. So wird eine Deponie nicht grundsätzlich abgelehnt, sicher aber sei sie in der nun geplanten Grösse nicht realisierbar. Gemäss dem Rodungsgesuch beträgt die zu rodende Fläche 4100 Kubikmeter. Diese Fläche müsste bei einer erneuten Eingabe eines Rodungsgesuchs laut Schwyzer Regierung deutlich verringert werden. Interessant ist dabei, dass bereits in der Nutzungsplanung nicht geprüft wurde, ob es sich bei den betroffenen Bäumen um Wald handelt oder nicht.
Eine grundsätzliche Frage
Im aktuellen Entscheid der Schwyzer Regierung wird auch Bezug auf einen Entscheid der Regierung im Jahr 2014 genommen. Damals habe der Regierungsrat ausgeführt, dass «allenfalls die Genehmigung der Zone für Materialgewinnung widderrufen werden muss, falls die Rodungsbewilligung nicht erteilt werden kann». Wie man nun weiss, ist die Rodungsbewilligung für 4100 Kubikmeter Fläche durch die Gemeinde nicht erteilt worden. Ob allenfalls eine geringere Rodung bewilligt werden kann, ist zurzeit offen. Und damit verknüpft auch die Frage, ob die Nutzungsplanung überhaupt gültig ist.
Bote der Urschweiz, 19. März 2016
Kanton lehnt Bewilligung ab
Es bleibt dabei: Die geplane Deponie kann im Gebiet Buosigen nicht realisiert werden. Bild Erhard GickKANTON ⋅ Neue Runde im Streit um eine künftige Inertdeponie auf der Bernerhöhe: Der Kanton verweigert die Bewilligung, die Schelbert AG kündigt Beschwerde an.
Jürg Auf der Maur
Seit Jahren wird um die Einrichtung einer Intertstoffdeponie auf der Goldauer Bernerhöhe gekämpft. Die Schelbert AG, Muotathal, will eine solche einrichten, muss nun aber einen weiteren Rückschlag entgegennehmen. Der Kanton verweigert die Bewilligung.
Mehrfach schützenswert
Die zuständigen Ämter folgen in ihrer Argumentation weitgehend der Linie, die im vergangenen Jahr ein Gutachten der Eidgenössischen Heimatschutzkommission zeichnete. Letztlich geht es um drei Problemgebiete:
- Das Vorhaben liege in einem BLN-Gebiet, einem Gebiet also von nationaler Bedeutung, das ungeschmälert erhalten bleiben soll. Das geplante Bauobjekt stehe aber im Widerspruch zum Schutzziel der «ungeschmälerten Erhaltung» solcher BLN-Gebiete.
- Auch die Rodungsbewilligung wird nicht erteilt. Das Deponievorhaben betrifft teilweise nämlich Waldareal. Da es sich aber nicht um ein forstliches Vorhaben handle, bedeute die Erstellung der Deponie «eine Zweckentfremdung von Waldboden». Das Schwyzer Forstamt stützt sich auf einen Vorentscheid des Bundesamtes für Umwelt (Bafu), welches der Rodung eine Absage erteilte.
- Dazu kommt, dass sich die Deponie in einem übergeordneten Wildkorridor befände. «Das grossräumige und immissionsträchtige Deponievorhaben würde den überregionalen Wildtierkorridor weiter zerschneiden respektive den Durchgang für Wildtiere verunmöglichen.»
Alles in allem wird deshalb sowohl die kantonale Bau- wie die Rodungsbewilligung verweigert. Die Schelbert AG als Bauherrschaft hat, so der Entscheid des Schwyzer Amtes für Raumplanung, eine Bearbeitungsgebühr von 4900 Franken zu entrichten.
Bewilligung lag schon vor
Die Ablagerung von unverschmutztem Aushub in Buosigen, Goldau, sei verweigert worden, nachdem die erste Baubewilligung im April 2009 erteilt worden sei, erinnert die Schelbert AG in einer Stellungnahme. Die Bauherrschaft erinnert gleichzeitig daran, dass das Verwaltungsgericht diesen Entscheid im Februar 2012 aufgehoben und das Bauvorhaben an die Bewilligungsbehörden zurückgewiesen habe.
"Wir legen beim Regierungsrat Beschwerde ein."
GEORGES SCHELBERT, SCHELBERT AG
Schelbert: «Falscher Entscheid»
Mit dem Entscheid der Schwyzer Behörden ist die Muotathaler Firma ganz und gar nicht zufrieden. «Dieser Entscheid ist vom Grundsatz her falsch», sagt Georges Schelbert. Er bedeute im Ergebnis, «dass in einer rechtskräftig geschaffenen Deponiezone kein Anspruch auf eine Deponiebewilligung gegeben sei». Nach über 10-jähriger konkreter Planungsphase und nachdem die Rechtsgrundlagen für eine Deponie rechtskräftig geschaffen worden waren, müsse die Schelbert AG nun erfahren, «dass sie eine Deponie nicht errichten dürfe».
Es geht weiter
Erwin Hammer, der seit Jahren gegen die Deponie vor seiner Liegenschaft kämpft, kann trotzdem nicht triumphieren, denn die Kontroverse geht weiter. Die Schelbert AG wird gegen den Entscheid Beschwerde führen. Diese müsse durch eine «höhere Instanz beurteilt» werden.
Bote der Urschweiz, 6. Februar 2015
Deponie ist vom Tisch
BERNERHÖHE Jahrelang wurde für und gegen eine Inertstoffdeponie auf der Bernerhöhe gekämpft. Jetzt gab es eine unerwartete Wende.
ERHARD GICK
Dem Amt für Raumentwicklung liegt ein Gutachten der Eidgenössischen Natur-und Heimatschutzkommission (ENHK) vor. Diese empfiehlt, die geplante Inertstoffdeponie Bernerhöhe nicht zu bewilligen. Damit könnte ein Schlussstrich unter eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen Gemeinde, Kanton, Deponiebetreiber Georges Schelbert und Deponieverhinderer ErwinHammer gezogen werden. «Ein definitiver Entscheid steht noch aus. DerRegierungsrat wird in der Sache nach den Sommerferien entscheiden», sagte gestern Thomas Huwyler, Vorsteher des Amts für Raumentwicklung. |
Um dieses geschützte BNL-Gebiet auf der Bernerhöhe geht es. Eine Inertstoffdeponie ist nach dem ENHK-Entscheid wohl vom Tisch. Bild Erhard Gick |
Bote der Urschweiz, 5. Juli 2014
Um diesen idyllischen Flecken Land geht es. Hier soll nach dem Willen der ENHK keine Inertdeponie entstehen.
Bild Erhard Gick
Sind Deponie-Würfel gefallen?
BERNERHÖHE Es könnte für die geplante Inertstoffdeponie Bernerhöhe eng werden. Die Eidgenössische Natur und Heimatschutzkommission spricht sich in einem Gutachten dagegen aus.
ERHARD GICK
«Man hat mich von Erwin Hammer gerne falsch zitieren lassen. Auf der Bernerhöhe war nie von einer Bauschutt-Deponie die Rede. Ich habe immer klar und deutlich gesagt, dass es sich um eine Inertstoffdeponie für sauberen Aushub handelt. Also das, was man bei einem Bauwerk aus dem Boden abträgt und dort deponiert», stellt Georges Schelbert, Muotathal, mehrfacher Deponiebetreiber, klar. Er hat im Gebiet Bernerhöhe eine Deponie von je zweimal 300 000 Kubikmeter Aushubmaterial geplant. Ob es aber dazu kommt, ist nach dem jüngsten Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) mehr als fraglich.
Gutachten spricht dagegen
Diese stellt sich in einem Gutachten an den Kanton Schwyz, namentlich das Amt für Raumentwicklung, klar gegen eine Deponie auf der Bernerhöhe. Sie kommt zum Schluss, «dass die Deponie für unverschmutzten Aushub im Gebiet Buosingen aufgrund der vorliegenden Unterlagen und eines Augenscheins einer Delegation eine schwerwiegende Beeinträchtigung des BNL-Objekts (Schutzgebiet) darstellt. Die ENHK beantragt deshalb, die Rodungsbewilligung nicht zu erteilen und das Vorhaben abzulehnen.» Letztendlich geht es um ein Stück Wald, für welches keine Rodungsbewilligung erteilt wurde. Die Bewilligung hat man beim Bewilligungsverfahren schlicht vergessen, und man sollte sie nachreichen. Das Gutachten, welches vom Präsidenten der ENHK, Herbert Bühl, und dessen Sekretär Fredi Guggisberg unterzeichnet ist, empfiehlt dem Kanton, für die Deponiebedürfnisse eine neue Planung mit Standortevaluation aufzunehmen. «Dabei sind Standorte ausserhalb von BLN-Objekten oder solche mit weniger empfindlichen Landschaftswerten zu priorisieren», schreiben sie weiter. Den Entscheid mit Freude zur Kenntnis genommen hat der Goldauer Erwin Hammer. «Ich kämpfe seit sieben Jahren gegen die Deponie. Der Entscheid der ENHK ist in meinem Sinne ein Sieg für die Natur. Die Deponie wurde mindestens schon dreimal bewilligt und immer wieder abgelehnt, auch durch das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz», sagt Erwin Hammer. Er wolle nicht alles verändern, aber manchmal müsse man handeln und sich für Ideelles einsetzen.
«Die ENHK empfiehlt, das Vorhaben abzulehnen.»Herbert Bühl, Präsident ENHK |
War es das?
War es das wirklich? Diese Frage bleibt wohl im Moment noch unbeantwortet. «Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben», bekräftigt Deponiebetreiber Georges Schelbert. «Vor allem appelliere ich an die Behörden, ihren Fehler beim Bewilligungsverfahren nicht auf meinem Rücken auszutragen. Wir berufen uns auf den Vertrauensschutz.» Im Amt für Raumentwicklung muss sich Vorsteher Thomas Huwyler auf das laufende Verfahren abstützen. «Ich kann dazu nichts sagen.» Es zeichnet sich ab, aber der Kanton wird sich wohl kaum gegen ein Gutachten der ENHK aussprechen, zumal schon das Bundesamt für Umwelt gegen das Vorgehen des Bewilligungsverfahrens mit einer Beschwerde interveniert hat.
Striktes Vorgehen gegen die Aushub-Deponie
CHRONIK eg. Auf der Bernerhöhe ist eine Inertdeponie geplant (sauberer Aushub). Dagegen wurde jahrelang opponiert.
• Frühjahr 2014: Der Kanton Schwyz, Amt für Raumentwicklung, erhält ein Gutachten, das sich klar gegen eine Aushubdeponie Berner- höhe ausspricht. Die Forderung der Eidgenössischen Natur- und Heimat- schutzkommission ist klar, das Gebiet soll wieder in eine Landwirtschaftszone umgezont werden.
• 4. März 2012: Erwin Hammer und der Bund klagen erfolgreich beim Schwyzer Verwaltungsgericht. Es wer- den Verfahrensmängel ausgemacht und bestätigt. Diese Mängel werden von der Gegenpartei bereinigt und ein erneutes Baugesuch eingereicht. Die Eidgenössische Natur- und Heimat- schutzkommission wehrt sich. Sie sei beim Bewilligungsverfahren übergan- gen worden. Sie erstellt ein Gutachten.
• 4. November 2011: Es wird publik, dass auch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Beschwerde beim Schwyzer Verwaltungsgericht deponiert hat. Die Beschwerde richtet sich gegen die Waldfeststellung.
• 15. Juli 2011: Der Gemeinderat schreibt die Einzelinitiative als unzu- lässig ab. Dagegen wird eine Verwal- tungsgerichtsbeschwerde eingereicht.
• 2. April 2011: Eine zweite Einzel- initiative wird eingereicht, weil man Nachbesserungen in der Formulierung des Initiativtextes (erste Version) ver- langte.
• 9. Juli 2010: Die Beschwerdefrist gegen den Verwaltungsgerichtsent- scheid läuft ab und damit der Ent- scheid, das Urteil des Schwyzer Gerichts vor das Bundesgericht weiterzu- ziehen.
• 8. Juli 2010: Erwin Hammer hat seine angekündigte Einzelinitiative «Keine Grossdeponien etc. in Land- schaftsschutz- und BLN-Gebieten der Gemeinde Arth» eingereicht.
• 21. Juni 2010: 2500 Schwyzer und Schwyzerinnen haben eine Petition gegen die Inertdeponie mitunterzeichnet. Erwin Hammer und Nationalrat Andy Tschümperlin, der die Aktion unterstützt, reichen die Unterschriften bei der Schwyzer Staatskanzlei ein. Die Petition wird mit viel Widerwillen entgegengenommen.
• 15. September 2009: Der Regierungsrat heisst die Beschwerde Hammers in allen Teilen gut und hebt damit die erteilte Baubewilligung auf. Der Schwyzer Regierungsrat reagiert damit auf den negativen Beschwerdeentscheid seitens der Gemeinde Arth, des Bezirks Schwyz und des kantonalen Volkswirtschaftsdepartements, indem er die Ver- waltungsbeschwerde gutheisst.
• 12. Mai 2009: Erwin Hammer er- hebt gegen diesen Beschluss beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde. Seine Begründung: Der Bürger wurde mit falschen Tatsachen und irrefüh- renden Informationen hinters Licht geführt.
• 14. April 2009: Das Baugesuch wird vom Gemeinderat gutgeheissen.
• 27. August 2008: Gesuch um Bewilligung der Schelbert AG für die Ablagerung von «unverschmutztem Aushubmaterial».
• 14. Dezember 2007: Eine Mehrheit von nur 150 Anwesenden überweist an der Gemeindeversammlung das Sachgeschäft der Zonenplan- und Bau- reglementsänderung der Gemeindeabstimmung.
• 10. Januar 2007: In einer Vernehmlassung des Amts für Raumplanung, heute Amt für Raumentwicklung, wird die Ablehnung der Beschwerde von Pro Natura empfohlen, mit der Begründung «… keine erheb- liche Beeinträchtigung des BNL-Objekts zu erwarten. Ein ENHK-Gutachten ist nicht nötig.»
• 8. Juli 2006: Einsprache von Pro Natura gegen die geplante Umzonung, Hauptgründe sind, dass es sich um ein BLN-Gebiet handelt und die ökologischen Strukturen.
• 2004: Erstmals wird bekannt, dass in Buosingen, Bernerhöhe, eine Aus- hubdeponie von zweimal 300 000 Kubikmetern geplant ist.
HINWEIS
Chronik zusammengestellt aus aktuellen Ereignissen zur geplanten Deponie Bernerhöhe, aus Schriftverkehr und Angaben des Deponiegegners Erwin Hammer.
Bote der Urschweiz, 5. Juli 2014
Gebiet Bernerhöhe mit Blick auf die Mythen. Das geplante
Deponiegebiet befindet sich am unteren rechten Bildrand.
Gutachten spricht gegen Grossdeponie
SCHWYZ Das Fazit der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ist deutlich: Eine geplante Deponie im Gebiet Bernerhöhe–Lauerzersee kommt aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht in Frage.
CARLO SCHULER
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«Ich habe gejubelt, als ich vom Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission erfuhr», sagt Erwin Hammer. Sieben Jahre lang kämpft der 62-jährige Schlosser und Monteur aus Goldau SZ nun schon gegen eine grosse Deponie für Aushubmaterial im Gebiet Bernerhöhe–Buosigen beim Lauerzersee. Hammer wohnt in unmittelbarer Nähe des geplanten Standortes: «Ich konnte einfach nicht untätig zuschauen, wie man hier die Natur kaputtmachen will.» Er sammelte eigenhändig 2500 Unterschriften, ging von Instanz zu Instanz, zuerst ganz allein, später erhielt er Unterstützung unter anderem vom Heimatschutz und vom Bundesamt für Umwelt. Hammers Opposition schien anfänglich ein hoffnungsloses Unterfangen zu sein. Die Gemeinde Arth und die Schwyzer Regierung lehnten seine Beschwerden ab.
Baubewilligung 2012 aufgehoben
Ein wichtiger Entscheid fiel im Februar 2012, als das Schwyzer Verwaltungsgericht die Baubewilligung aufhob und die Sache zur Neubeurteilung an den Gemeinderat Arth zurückwies. Das Verwaltungsgericht rügte, dass im vorausgegangenen Nutzplanungsverfahren keine Waldfeststellung vorgenommen und keine entsprechende Rodungsbewilligung erteilt worden war. Endlich wurde in der Folge nun auch dem Antrag nachgegeben, eine Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (kurz ENHK) einzuholen. «Dieses Gutachten spricht jetzt Klartext», sagt Erwin Hammer.
Zeugen des Bergsturzes von 1806
In der Tat: Das Fazit des Gutachtens ist überaus deutlich: Aus Sicht der ENHK kommt eine Deponie an diesem Standort aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht in Frage. Das Gutachten wurde nötig, weil sich das vom Projekt betroffene Gebiet teilweise im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) befindet. Es liegt auf der Grenze zwischen den beiden BLN-Objekten «Lauerzersee» und «Vierwaldstättersee-Rigi». Zudem befindet sich das Projektgebiet am südlichen Rand des Geotopes «Goldauer Bergsturz». Dieses stellt eines der grössten historischen Bergsturzgebiete der Schweiz dar. In der Randzone im Gebiet Bernerhöhe kam durch den Bergsturz von 1806 eine gehäufte Zahl von grossen Steinblöcken zu liegen, welche hier die südliche Ausdehnung des Bergsturzgebietes in der Landschaft aufzeigen. «Sie sind Zeugen der maximalen Ausdehnung des Bergsturzgebietes, so dass ihnen eine grosse Bedeutung für die Ablesbarkeit des prägenden geologischen Ereignisses zukommt», schreibt die ENHK.
«Schwerwiegende Beeinträchtigung»
Insgesamt kommt die ENHK zu einem für das Projekt vernichtenden Schluss: Durch die geplante Aushubdeponie würde die Topografie dieser Geländekammer markant verändert. Weil ein grosser Teil der Felsblöcke überschüttet werden soll, stehe das Projekt im Widerspruch zum Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung der naturnahen Lebensräume der beiden betroffenen BLN-Gebiete. «Durch die Aufschüttung würde neben dem Verlust von Felssturzblöcken vor allem das Relief massgeblich verändert, sodass insbesondere auch das Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung des Bergsturzreliefs
betroffen ist», schreibt die ENHK. Die Kommission stuft denn auch das vorliegende Projekt als «schwerwiegende Beeinträchtigung» des BLN-Gebietes Lauerzersee ein. Die ENHK beantragt deshalb, die Rodungsbewilligung nicht zu erteilen und das Vorhaben abzulehnen.
Gutachten hat grosses Gewicht
Unschwer lässt sich dem Gutachten auch die Kritik entnehmen, dass erst so spät im Verfahren dem Antrag auf eine Begutachtung durch die ENHK stattgegeben wurde. Eine solche hatte das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei im Jahre 2009 vergeblich beantragt. Die weiteren involvierten Amtsstellen hatten sich im Zonenplanverfahren auf den Standpunkt gestellt, dass kein Waldareal betroffen und deshalb keine Begutachtung durch die ENHK
notwendig sei. Für Erwin Hammer steht fest: «Es wäre die Pflicht der Behörden gewesen, ein solches ENHK-Gutachten schon ganz zu Beginn anzufordern.» Das Gutachten zeige zudem, dass auch hinter die in den letzten Jahren entstandene Gewerbezone auf der anderen Seite der Bernerhöhe ein Fragezeichen zu setzen sei. Für das die Deponiepläne betreffende weitere Verfahren dürfte das vorliegende Gutachten von grosser Bedeutung sein. Für Lukas Bühlmann, Direktor der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung, ist jedenfalls klar: «Die Gutachten der ENHK haben für die Gerichte ein sehr hohes Gewicht. Die Gerichte setzen sich selten über solche Gutachten hinweg.» Ob das Projekt der Grossdeponie in Schwyz damit endgültig vom Tisch ist, wird sich zeigen.
Zentralschweiz am Sonntag | 6. Juli 2014 / Nr. 27